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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
Olivaer Platz 15  ·  10707 Berlin-Charlottenburg
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Anwaltskanzlei · Mietrecht

Wohnraummietrecht

Fachanwalt für Mietrecht in Berlin – Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern.

Das Wohnraummietrecht gehört zu den konfliktträchtigsten Rechtsgebieten überhaupt. Kaum ein anderes Rechtsgebiet betrifft die Lebenswirklichkeit der Beteiligten so unmittelbar wie das Mietrecht. Für Mieter steht häufig der Erhalt des Lebensmittelpunktes im Vordergrund, während Vermieter ihr Eigentum wirtschaftlich sinnvoll nutzen und verwalten möchten.

Gleichzeitig wird das Mietrecht durch eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften und eine stetig wachsende Rechtsprechung geprägt. Fehler bei Kündigungen, Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.

Rechtsanwalt Julian Wollny berät und vertritt als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bundesweit sowohl Vermieter als auch Mieter in allen Bereichen des Wohnraummietrechts.

Beratung und Vertretung von Vermietern

Vermieter stehen heute vor zahlreichen rechtlichen Herausforderungen. Gesetzliche Vorgaben, umfangreiche Formvorschriften und eine mieterfreundliche Rechtsprechung machen eine rechtssichere Vorgehensweise unerlässlich. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass Kündigungen unwirksam sind oder Forderungen nicht durchgesetzt werden können.

Eigenbedarfskündigungen

Die Eigenbedarfskündigung zählt zu den häufigsten Kündigungsgründen im Wohnraummietrecht. Dabei müssen zahlreiche rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden: Vorliegen eines berechtigten Eigenbedarfs, ordnungsgemäße Begründung, Einhaltung der Kündigungsfristen sowie Berücksichtigung möglicher Härtefälle. Rechtsanwalt Wollny begleitet Vermieter von der Vorbereitung der Kündigung bis zur erfolgreichen Durchsetzung des Herausgabeanspruchs. Mehr zur Eigenbedarfskündigung →

Kündigungen wegen Mietrückständen

Bleiben Mietzahlungen aus, kann dies erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Wir unterstützen Vermieter insbesondere bei:

  • Außerordentlichen fristlosen Kündigungen
  • Ordentlichen Kündigungen
  • Zahlungsaufforderungen und gerichtlichen Mahnverfahren
  • Klagen auf Zahlung rückständiger Mieten
  • Räumungsklagen

Räumungsklagen

Nicht selten weigern sich Mieter trotz wirksamer Kündigung, die Wohnung herauszugeben. In diesen Fällen begleiten wir Vermieter durch das gesamte Räumungsverfahren – von der Prüfung der Kündigung über die Vorbereitung der Klage bis zur Zwangsvollstreckung und Berliner Räumung. Mehr zur Räumungsklage →

Mieterhöhungen

Mieterhöhungen stellen einen wichtigen Bestandteil der wirtschaftlichen Nutzung einer Immobilie dar. Wir unterstützen Vermieter bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete, Staffelmietvereinbarungen, Indexmietverträgen, Modernisierungsmieterhöhungen sowie der gerichtlichen Durchsetzung von Zustimmungsklagen. Mehr zur Mieterhöhung →

Betriebskostenabrechnungen

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen führen häufig zu Streitigkeiten. Wir beraten Vermieter bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, der Umlagefähigkeit einzelner Kostenpositionen, der Durchsetzung von Nachforderungen sowie bei Belegeinsichtsrechten und gerichtlichen Verfahren. Mehr zur Betriebskostenabrechnung →

Modernisierungen

Energetische Sanierungen, Balkonanbauten oder Maßnahmen zur Barrierefreiheit werfen regelmäßig komplexe Rechtsfragen auf. Wir begleiten Vermieter bei Modernisierungsankündigungen, Duldungsansprüchen, Modernisierungsmieterhöhungen und der gerichtlichen Durchsetzung.

Beratung und Vertretung von Mietern

Auch Mieter benötigen häufig qualifizierte Unterstützung, wenn ihre Rechte gegenüber dem Vermieter beeinträchtigt werden. Wir vertreten Mieter insbesondere bei Kündigungen und Eigenbedarfskündigungen, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Wohnungsmängeln, Mietminderungen sowie Kautionsrückforderungen.

Prüfung von Eigenbedarfskündigungen

Nicht jede Eigenbedarfskündigung ist wirksam. Wir prüfen insbesondere, ob der behauptete Eigenbedarf tatsächlich besteht, ob alle formellen Voraussetzungen eingehalten wurden, ob Härtegründe vorliegen und ob Schadensersatzansprüche bestehen. Viele Kündigungen weisen rechtliche Schwächen auf, die eine erfolgreiche Verteidigung ermöglichen.

Mietminderungen

Bei Mängeln der Wohnung können Mietminderungsansprüche bestehen. Typische Fälle sind Schimmelbildung, Heizungsausfall, Feuchtigkeitsschäden, Baulärm, defekte Fenster oder Wasserschäden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Mieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Betriebskostenabrechnungen

Nicht jede Betriebskostenabrechnung ist korrekt. Wir prüfen insbesondere formelle Wirksamkeit, Umlagefähigkeit der Kosten, Verteilerschlüssel, Fristen und das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Kautionsrückforderungen

Nach Beendigung des Mietverhältnisses kommt es häufig zu Streitigkeiten über die Rückzahlung der Kaution. Wir unterstützen Mieter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und vertreten Vermieter bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Fachanwalt auf beiden Seiten

Die Vertretung beider Seiten – Vermieter und Mieter – ermöglicht eine realistische Einschätzung von Erfolgsaussichten und Verhandlungspositionen. Mandanten profitieren dadurch von einer strategisch durchdachten Beratung.

Warum Rechtsanwalt Julian Wollny?

Fachanwaltliche Spezialisierung
Betreuung auf höchstem fachlichen Niveau durch einen Fachanwalt.
Erfahrung auf beiden Seiten
Umfassendes Verständnis der jeweiligen Interessenlagen.
Lösungsorientierte Arbeitsweise
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht entschieden werden.
Konsequente Vertretung
Engagierte Durchsetzung der Mandanteninteressen vor Gericht.
Bundesweite Tätigkeit
Vertretung vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Häufige Fragen zum Wohnraummietrecht

Wann kann ein Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen?
Wenn er die Wohnung für sich selbst oder nahe Familienangehörige benötigt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Nur wenn das Mieterhöhungsverlangen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Wann darf die Miete gemindert werden?
Wenn ein erheblicher Mangel der Wohnung vorliegt, der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten?
In der Regel mehrere Monate nach Mietende, sofern noch berechtigte Ansprüche geprüft werden müssen.

Beratung anfragen

Ob Vermieter oder Mieter – Rechtsanwalt Julian Wollny unterstützt Sie mit fachanwaltlicher Kompetenz. Jetzt Termin vereinbaren →