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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
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Anwaltskanzlei · WEG-Recht

Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht – Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften, WEG-Verwaltern, Verwaltungsbeiräten und Wohnungseigentümern.

Das Wohnungseigentumsrecht zählt zu den anspruchsvollsten und dynamischsten Bereichen des Immobilienrechts. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so stark von gesetzlichen Reformen und einer fortlaufenden Entwicklung der Rechtsprechung geprägt. Spätestens seit der umfassenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.12.2020 stehen Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und Eigentümer vor zahlreichen neuen rechtlichen Herausforderungen.

Fragen rund um bauliche Veränderungen, Elektromobilität, energetische Sanierungen, digitale Eigentümerversammlungen oder die Kompetenzen des Verwalters beschäftigen mittlerweile nahezu jede Gemeinschaft. Rechtsanwalt Julian Wollny berät und vertritt als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bundesweit alle Beteiligten bei sämtlichen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.

Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert eine Vielzahl rechtlicher Entscheidungen. Fehlerhafte Beschlüsse oder Verfahrensmängel können dazu führen, dass Maßnahmen verzögert werden oder kostspielige Gerichtsverfahren entstehen. Wir unterstützen WEGs insbesondere bei:

  • Vorbereitung von Eigentümerversammlungen
  • Rechtssicherer Beschlussfassung
  • Durchsetzung von Hausgeldforderungen
  • Baulichen Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen
  • Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft
  • Verwalterbestellungen und gerichtlichen Verfahren

Beratung von WEG-Verwaltern

Die Anforderungen an WEG-Verwalter sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Neben den klassischen Verwaltungsaufgaben müssen Verwalter heute zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten, insbesondere aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), der Heizkostenverordnung, Regelungen zur Elektromobilität sowie dem Datenschutzrecht. Fehler können erhebliche Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Wir unterstützen Verwalter insbesondere bei Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, Formulierung von Beschlussvorschlägen, rechtlichen Stellungnahmen, Verwalterverträgen, Haftungsfragen, Durchsetzung von Hausgeldforderungen sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Beratung von Verwaltungsbeiräten

Der Verwaltungsbeirat übernimmt eine wichtige Kontroll- und Unterstützungsfunktion innerhalb der Gemeinschaft. Gleichzeitig bestehen häufig Unsicherheiten hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Beirats. Wir beraten Verwaltungsbeiräte insbesondere zu Aufgaben und Befugnissen, Prüfung von Jahresabrechnungen, Zusammenarbeit mit Verwaltern, Haftungsfragen sowie der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen.

Vertretung einzelner Wohnungseigentümer

Nicht selten kommt es zu Konflikten zwischen einzelnen Eigentümern und der Gemeinschaft. Wir vertreten Wohnungseigentümer insbesondere bei Beschlussanfechtungen, Einsichtsrechten, Sondernutzungsrechten, baulichen Veränderungen, Hausgeldstreitigkeiten, Verwalterhaftung sowie der Durchsetzung individueller Eigentümerrechte.

Wichtige Themen im WEG-Recht

Beschlussanfechtungsverfahren

Beschlüsse einer Eigentümerversammlung sind nicht automatisch rechtmäßig. Fehler bei Einberufung, Tagesordnung, Abstimmung oder Beschlussinhalt können zur Anfechtbarkeit oder sogar Nichtigkeit führen. Wir prüfen formelle Fehler, Verfahrensverstöße, Kompetenzüberschreitungen und Verstöße gegen ordnungsgemäße Verwaltung. Mehr zur Beschlussanfechtung →

Hausgeldforderungen

Hausgeldrückstände stellen für viele Gemeinschaften ein erhebliches Problem dar. Bleiben Zahlungen aus, fehlt häufig die notwendige Liquidität für Instandhaltungen, Versicherungen und laufende Verwaltungskosten. Wir unterstützen bei außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen, Mahnverfahren, Zahlungsklagen und Zwangsvollstreckung. Mehr zu Hausgeldforderungen →

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung gehören zu den zentralen Aufgaben jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben. Wir beraten insbesondere bei Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen, Verteilerschlüsseln, Sonderumlagen und Beschlussfassungen.

Bauliche Veränderungen

Die WEG-Reform hat die Möglichkeiten baulicher Veränderungen grundlegend erweitert. Heute spielen insbesondere folgende Maßnahmen eine wichtige Rolle:

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
  • Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke
  • Energetische Sanierungen und Wärmepumpen
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Einbruchschutz

Wir beraten Eigentümer, Gemeinschaften und Verwalter bei der rechtssicheren Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen.

Verwalterbestellung und Verwalterabberufung

Die Auswahl eines geeigneten Verwalters ist für jede Gemeinschaft von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig kommt es häufig zu Streitigkeiten über Bestellung, Wiederbestellung, Abberufung und Kündigung von Verwalterverträgen. Wir begleiten Gemeinschaften und Eigentümer bei sämtlichen Fragestellungen rund um die Verwaltertätigkeit.

Die WEG-Reform und ihre Auswirkungen

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.12.2020 hat zahlreiche Neuerungen gebracht: Stärkung der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft, erweiterte Beschlusskompetenzen, Erleichterung baulicher Veränderungen, digitale Eigentümerversammlungen sowie neue Rechte einzelner Eigentümer. Die Rechtsprechung entwickelt diese Regelungen laufend weiter. Eine spezialisierte rechtliche Begleitung gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.

Häufige Fragen zum WEG-Recht

Kann ich einen Beschluss anfechten?
Ja, wenn formelle oder materielle Fehler vorliegen. Dabei müssen kurze Fristen von einem Monat beachtet werden.
Wann darf eine Sonderumlage beschlossen werden?
Wenn die Gemeinschaft einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf hat und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Habe ich Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen?
Ja. Wohnungseigentümer haben grundsätzlich umfassende Einsichtsrechte in die Verwaltungsunterlagen.
Kann die Gemeinschaft den Verwalter abberufen?
Ja. Seit der WEG-Reform ist die Abberufung grundsätzlich jederzeit möglich.

Beratung anfragen

Rechtsanwalt Julian Wollny berät Sie als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht zu sämtlichen WEG-rechtlichen Fragen. Jetzt Termin vereinbaren →