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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
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Mietrecht · Kündigung

Eigenbedarfskündigung

Fachanwalt für Mietrecht in Berlin – Beratung und Vertretung bei Eigenbedarfskündigungen für Vermieter und Mieter.

Die Eigenbedarfskündigung gehört zu den häufigsten und gleichzeitig rechtlich anspruchsvollsten Kündigungsgründen im Wohnraummietrecht. Für Vermieter stellt sie oftmals die einzige Möglichkeit dar, eine vermietete Wohnung künftig selbst zu nutzen oder Familienangehörigen zur Verfügung zu stellen. Für Mieter bedeutet eine Eigenbedarfskündigung hingegen häufig den Verlust des Lebensmittelpunktes.

Entsprechend streng sind die gesetzlichen Anforderungen. Bereits kleine Fehler bei der Formulierung oder Begründung einer Kündigung können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Rechtsanwalt Julian Wollny berät und vertritt als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowohl Vermieter als auch Mieter bei sämtlichen Fragen rund um die Eigenbedarfskündigung.

Beratung und Vertretung von Vermietern

Wann liegt Eigenbedarf vor?

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder bestimmte Angehörige seines Familien- oder Haushaltskreises benötigt. Hierzu gehören insbesondere Ehepartner, Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister, Pflegepersonen sowie Angehörige des eigenen Haushalts. Nicht jede gewünschte Nutzung rechtfertigt jedoch automatisch eine Kündigung. Wir prüfen für Vermieter frühzeitig, ob die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung vorliegen und welche Risiken bestehen.

Rechtssichere Vorbereitung der Kündigung

Eine Eigenbedarfskündigung muss sorgfältig vorbereitet werden. Wir unterstützen insbesondere bei:

  • Prüfung des Eigenbedarfs
  • Formulierung der Kündigung
  • Begründung des Nutzungswunsches
  • Einhaltung gesetzlicher Fristen
  • Berücksichtigung möglicher Härtefälle

Räumungsverfahren nach Eigenbedarfskündigung

Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, bleibt häufig nur die gerichtliche Durchsetzung. Wir begleiten Vermieter bei Räumungsklagen, Vergleichsverhandlungen, Räumungstiteln, Zwangsvollstreckungen sowie der Berliner Räumung. Mehr zur Räumungsklage →

Beratung und Vertretung von Mietern

Prüfung der Wirksamkeit

Nicht jede Eigenbedarfskündigung ist wirksam. Wir prüfen insbesondere, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht, ob die Kündigung ausreichend begründet wurde, ob die Kündigungsfristen eingehalten sind und ob möglicherweise ein vorgeschobener Eigenbedarf vorliegt. Viele Kündigungen weisen rechtliche Schwächen auf, die eine erfolgreiche Verteidigung ermöglichen.

Härtefallregelungen

Selbst bei wirksamem Eigenbedarf kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerspruch möglich sein. Härtegründe können beispielsweise sein:

  • Hohes Alter
  • Schwere Erkrankungen
  • Schwangerschaft
  • Lange Wohndauer
  • Fehlender Ersatzwohnraum

Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Härtefalleinwandes und vertreten Mieter im gesamten Verfahren.

Häufige Fragen zur Eigenbedarfskündigung

Kann jede Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt werden?
Nein. Es müssen sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Wie lange beträgt die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist richtet sich regelmäßig nach der Dauer des Mietverhältnisses – zwischen 3 und 9 Monaten.
Muss der Vermieter den Eigenbedarf nachweisen?
Ja. Die Gründe müssen nachvollziehbar und plausibel dargestellt werden.
Kann man sich als Mieter gegen Eigenbedarf wehren?
Ja. Die Erfolgsaussichten hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.

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