Berlin · Olivaer Platz 15☎ 030 843 155 17
Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
Olivaer Platz 15  ·  10707 Berlin-Charlottenburg
Mo–Do: 09:00–18:00 Uhr
Fr: 09:00–15:30 Uhr
Mietrecht

Mieterhöhung

Fachanwalt für Mietrecht in Berlin – Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen.

Mieterhöhungen gehören zu den häufigsten Streitigkeiten im Mietrecht. Während Vermieter berechtigte Mieterhöhungen durchsetzen möchten, wollen Mieter unzulässige Erhöhungen vermeiden. Rechtsanwalt Julian Wollny berät und vertritt als Fachanwalt für Mietrecht beide Seiten bei sämtlichen Fragen rund um Mieterhöhungen.

Arten der Mieterhöhung

Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
Modernisierungsmieterhöhung
Staffelmietvereinbarung
Indexmietvertrag

Für Vermieter

Wir unterstützen Vermieter bei:

  • Erstellung rechtssicherer Mieterhöhungsverlangen
  • Prüfung von Mietspiegeln und Vergleichsmieten
  • Zustimmungsklagen bei Verweigerung durch den Mieter
  • Modernisierungsmieterhöhungen nach baulichen Maßnahmen
  • Anpassung bei Index- und Staffelmieten

Zustimmungsklage

Verweigert der Mieter die Zustimmung zu einer wirksamen Mieterhöhung, kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich einklagen. Wir begleiten Vermieter durch das gesamte Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung.

Für Mieter

Nicht jedes Mieterhöhungsverlangen ist wirksam. Wir prüfen insbesondere:

  • Formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens
  • Ordnungsgemäße Begründung
  • Korrekte Anwendung des Mietspiegels
  • Einhaltung der Kappungsgrenze
  • Fristen und Sperrfristen

Fehler bei Begründung oder Fristen können dazu führen, dass ein Mieterhöhungsverlangen unwirksam ist.

Häufige Fragen zur Mieterhöhung

Muss jeder Mieterhöhung zugestimmt werden?
Nein. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, insbesondere hinsichtlich Begründung und Fristen.
Wann darf die Miete erhöht werden?
Dies hängt von der jeweiligen Art der Mieterhöhung ab. Bei einer Erhöhung auf die Vergleichsmiete gilt eine Sperrfrist von 15 Monaten seit der letzten Erhöhung.
Kann die Zustimmung eingeklagt werden?
Ja, wenn die Mieterhöhung wirksam ist und der Mieter die Zustimmung verweigert.
Was ist die Kappungsgrenze?
Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 % erhöht werden – in vielen Ballungsgebieten gilt sogar eine Kappungsgrenze von 15 %.

Beratung anfragen

Rechtsanwalt Julian Wollny prüft Mieterhöhungen und vertritt Sie konsequent. Jetzt Termin vereinbaren →