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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
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Notariat · Unternehmen

Gesellschaftsgründung notariell beurkunden

OHG, KG, UG, GmbH oder AG gründen – notarielle Beratung, Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Anmeldung zum Handelsregister.

Die Gründung einer Gesellschaft ist ein wichtiger rechtlicher Schritt mit langfristigen Folgen für Haftung, Steuern und Unternehmensstruktur. Wir begleiten Gründer und Unternehmer bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und der Anmeldung zum Handelsregister.

Welche Gesellschaftsform ist die richtige?

Die Wahl der Rechtsform ist eine der grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen. Die wesentlichen Unterschiede betreffen Haftung, Mindestkapital, Aufwand bei Gründung und laufenden Formalitäten sowie steuerliche Aspekte.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

In der OHG haften alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und unmittelbar mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Die OHG eignet sich für Kaufleute, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben und sich die persönliche Haftung bewusst in Kauf nehmen.

Der Gesellschaftsvertrag bedarf zwar keiner zwingenden Notarisierung, eine Anmeldung zum Handelsregister ist jedoch erforderlich. Wir empfehlen, den Gesellschaftsvertrag einer OHG notariell beurkunden zu lassen, da dies klare und rechtssichere Verhältnisse schafft.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine Mischform: Der Komplementär haftet persönlich und unbeschränkt, während die Kommanditisten lediglich mit ihrer eingetragenen Haftsumme haften. Die KG ist in der Praxis häufig in der Form der GmbH & Co. KG anzutreffen, bei der eine GmbH als Komplementär fungiert und somit das Haftungsrisiko begrenzt wird.

Unternehmergesellschaft (UG) – „Mini-GmbH"

Die UG ist eine Sonderform der GmbH und kann bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden. Sie eignet sich für Gründer, die zunächst mit geringem Kapital starten möchten und die Haftungsbeschränkung anstreben. Die UG ist beurkundet wie eine GmbH und kann zu einer GmbH umgewandelt werden, sobald das Stammkapital auf 25.000 Euro angehoben wurde.

Besonderheiten der UG: Sie ist verpflichtet, jährlich 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital auf 25.000 Euro angewachsen ist. Außerdem besteht für die UG ein Sacheinlagenverbot.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist die häufigste Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie bietet eine vollständige Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen: Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen. Das gesetzliche Mindestkapital beträgt 25.000 Euro, von dem bei Gründung mindestens die Hälfte (12.500 Euro) eingezahlt sein muss.

Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) einer GmbH muss notariell beurkundet werden. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte Satzung, die neben den gesetzlichen Mindestangaben individuelle Regelungen zu Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Gesellschafterrechten und Nachfolgefragen enthält.

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG eignet sich für größere Unternehmen oder Vorhaben, die Außenkapital aufnehmen möchten. Das Grundkapital beträgt mindestens 50.000 Euro. Bei der Gründung beurkundet der Notar die Satzung und den gesamten Gründungsvorgang, der im Vergleich zu GmbH und UG formell aufwändiger ist. Wir begleiten Sie auch bei der Gründung einer AG und der damit verbundenen Handelsregisteranmeldung.

Inhalt des Gesellschaftsvertrages

Der Gesellschaftsvertrag regelt die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben empfehlen wir individuelle Regelungen zu folgenden Punkten:

Firma und Sitz der Gesellschaft
Unternehmensgegenstand
Stammkapital und Gesellschaftsanteile
Geschäftsführung und Vertretung
Gewinnverteilung und Entnahmerechte
Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung
Wettbewerbsverbote
Übertragung von Geschäftsanteilen
Abfindungsregelungen beim Ausscheiden
Nachfolgeregelungen für den Todesfall

Eine individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages ist gerade in der Gründungsphase wichtig – Musterverträge bilden oft nicht die spezifischen Verhältnisse und Interessen der Gründer ab und können zu Problemen führen, wenn einzelne Gesellschafter ausscheiden oder Streitigkeiten entstehen.

Ablauf der Gesellschaftsgründung im Notariat

1. Beratungsgespräch und Rechtsformwahl

Im ersten Schritt besprechen wir Ihr Vorhaben, die Anzahl der Gesellschafter, die geplante Unternehmenstätigkeit sowie Ihre Anforderungen an Haftung, Kapital und Organisation. Auf dieser Grundlage empfehlen wir die geeignete Rechtsform und die wichtigsten Regelungsinhalte für Ihren Gesellschaftsvertrag.

2. Firmennamenprüfung

Vor Gründung prüfen wir, ob der gewünschte Firmenname im Handelsregister verfügbar und zulässig ist. Wir koordinieren bei Bedarf auch eine Vorabauskunft bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

3. Entwurf und Abstimmung des Gesellschaftsvertrages

Wir erstellen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vertragsentwurf und übersenden diesen allen künftigen Gesellschaftern vorab zur Prüfung. Änderungswünsche werden vorab besprochen und eingearbeitet.

4. Notarielle Beurkundung

In einem gemeinsamen Termin mit allen Gesellschaftern beurkundet der Notar den Gesellschaftsvertrag und – bei der GmbH und UG – die Bestellung des Geschäftsführers sowie die Gesellschafterliste. Die Gründer unterzeichnen die Urkunde.

5. Handelsregisteranmeldung und Eintragung

Nach der Beurkundung bereiten wir die elektronische Anmeldung zum Handelsregister vor. Bei GmbH und UG ist dies erst nach Einzahlung des Stammkapitals möglich. Wir überwachen die Eintragung und informieren Sie über den Abschluss des Verfahrens.

Was kostet die Gründung einer GmbH oder UG?

Die notariellen Gebühren richten sich nach dem GNotKG und werden auf Basis des Stammkapitals berechnet. Hinzu kommen Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Handelsregister. Wir informieren Sie vorab über die zu erwartenden Gesamtkosten.

Häufig anfallende Kosten im Überblick:

Notargebühren für Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
Beglaubigungs- und Vollzugsgebühren
Gerichtsgebühren für Handelsregistereintragung
ggf. IHK-Gebühren für Firmennamensprüfung

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ein GmbH-Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden?
Ja. Nach § 2 GmbHG bedarf der Gesellschaftsvertrag einer GmbH der notariellen Beurkundung. Ohne Beurkundung kann die GmbH nicht ins Handelsregister eingetragen werden und entsteht nicht als juristische Person. Dasselbe gilt für die UG und die AG.
Wie lange dauert die Gründung bis zur Eintragung?
Nach der Beurkundung und vollständiger Stammkapitaleinzahlung dauert die Eintragung beim Berliner Handelsregister regelmäßig ein bis drei Wochen. In dringenden Fällen ist eine beschleunigte Bearbeitung möglich. Vor der Eintragung kann die GmbH bereits als „GmbH in Gründung" (GmbH i.G.) auftreten – mit persönlicher Haftung der Handelnden bis zur Eintragung.
Kann man eine GmbH auch alleine gründen?
Ja. Die GmbH kann auch von einer einzigen Person als sogenannte Einpersonen-GmbH gegründet werden. In diesem Fall ist der Gesellschafter gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und häufig auch Geschäftsführer. Wir beurkunden auch Einpersonen-Gründungen.
Welche Unterlagen werden zur Gründung benötigt?
Zur Gründung benötigen wir die vollständigen Personalien aller Gesellschafter (Name, Geburtsdatum, Adresse) und Angaben zum künftigen Geschäftsführer, zum Unternehmensgegenstand sowie zum Stammkapital und dessen Aufteilung. Wir teilen Ihnen im Vorfeld eine vollständige Liste mit.