Wurde in einem Testament oder Erbvertrag eine Testamentsvollstreckung angeordnet, benötigt der eingesetzte Testamentsvollstrecker häufig ein sogenanntes Testamentsvollstreckerzeugnis. Dieses dient als offizieller Nachweis seiner Befugnisse gegenüber Banken, Behörden, Versicherungen, Grundbuchämtern und sonstigen Stellen.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Beantragung und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Was ist ein Testamentsvollstreckerzeugnis?
Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts. Es weist nach:
Der Testamentsvollstrecker kann sich hierdurch im Rechtsverkehr legitimieren und den Nachlass ordnungsgemäß verwalten oder abwickeln.
Wann wird ein Testamentsvollstreckerzeugnis benötigt?
Ein Testamentsvollstreckerzeugnis wird häufig benötigt, wenn der Testamentsvollstrecker:
- auf Bankkonten zugreifen muss,
- Nachlassimmobilien verwalten oder veräußern will,
- Verträge für den Nachlass abschließt,
- Vermögenswerte auf Erben überträgt oder
- sich gegenüber Behörden legitimieren muss.
Antrag über das Notariat
Der Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses kann entweder direkt beim zuständigen Nachlassgericht oder über ein Notariat gestellt werden. Die gesetzlichen Gebühren sind in beiden Fällen identisch, da sie sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten.
Die Beantragung über unser Notariat bietet folgende Vorteile:
Ablauf der Beantragung
1. Persönliche Beratung und Vorbereitung
Zunächst besprechen wir mit Ihnen die erbrechtliche Situation, den Inhalt des Testaments oder Erbvertrags sowie die angeordnete Testamentsvollstreckung. Je nach Einzelfall werden insbesondere benötigt:
- Sterbeurkunde
- Testament oder Erbvertrag
- Gerichtliches Eröffnungsprotokoll
2. Beurkundung des Antrags
Es folgt die notarielle Beurkundung des Antrags. Der Antrag wird Ihnen vom Notar vorgelesen, von Ihnen genehmigt und durch Sie und den Notar unterzeichnet.
3. Elektronische Übermittlung an das Nachlassgericht
Nach der Beurkundung übermitteln wir den vollständigen Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen elektronisch an das zuständige Nachlassgericht.
4. Ausstellung durch das Nachlassgericht
Das Nachlassgericht prüft den Antrag und erteilt anschließend das Testamentsvollstreckerzeugnis. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Klarheit der letztwilligen Verfügung, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung des Nachlassgerichts ab.