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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
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Notariat · Erben & Schenken

Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen

Offizielle Legitimation des Testamentsvollstreckers gegenüber Banken, Behörden und Grundbuchämtern – wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Wurde in einem Testament oder Erbvertrag eine Testamentsvollstreckung angeordnet, benötigt der eingesetzte Testamentsvollstrecker häufig ein sogenanntes Testamentsvollstreckerzeugnis. Dieses dient als offizieller Nachweis seiner Befugnisse gegenüber Banken, Behörden, Versicherungen, Grundbuchämtern und sonstigen Stellen.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Beantragung und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Was ist ein Testamentsvollstreckerzeugnis?

Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts. Es weist nach:

Dass eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde
Wer als Testamentsvollstrecker eingesetzt ist
Welche Befugnisse dem Testamentsvollstrecker zustehen

Der Testamentsvollstrecker kann sich hierdurch im Rechtsverkehr legitimieren und den Nachlass ordnungsgemäß verwalten oder abwickeln.

Wann wird ein Testamentsvollstreckerzeugnis benötigt?

Ein Testamentsvollstreckerzeugnis wird häufig benötigt, wenn der Testamentsvollstrecker:

  • auf Bankkonten zugreifen muss,
  • Nachlassimmobilien verwalten oder veräußern will,
  • Verträge für den Nachlass abschließt,
  • Vermögenswerte auf Erben überträgt oder
  • sich gegenüber Behörden legitimieren muss.
Hinweis: Ob ein Testamentsvollstreckerzeugnis im Einzelfall erforderlich ist, hängt davon ab, ob sich die Stellung des Testamentsvollstreckers bereits eindeutig aus einem notariellen Testament oder Erbvertrag ergibt und ob die jeweilige Stelle einen zusätzlichen Nachweis verlangt.

Antrag über das Notariat

Der Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses kann entweder direkt beim zuständigen Nachlassgericht oder über ein Notariat gestellt werden. Die gesetzlichen Gebühren sind in beiden Fällen identisch, da sie sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten.

Die Beantragung über unser Notariat bietet folgende Vorteile:

Kurzfristige Terminvereinbarung möglich
Persönliche Begleitung durch das gesamte Verfahren
Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen
Elektronische Übermittlung direkt an das Nachlassgericht

Ablauf der Beantragung

1. Persönliche Beratung und Vorbereitung

Zunächst besprechen wir mit Ihnen die erbrechtliche Situation, den Inhalt des Testaments oder Erbvertrags sowie die angeordnete Testamentsvollstreckung. Je nach Einzelfall werden insbesondere benötigt:

  • Sterbeurkunde
  • Testament oder Erbvertrag
  • Gerichtliches Eröffnungsprotokoll

2. Beurkundung des Antrags

Es folgt die notarielle Beurkundung des Antrags. Der Antrag wird Ihnen vom Notar vorgelesen, von Ihnen genehmigt und durch Sie und den Notar unterzeichnet.

3. Elektronische Übermittlung an das Nachlassgericht

Nach der Beurkundung übermitteln wir den vollständigen Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen elektronisch an das zuständige Nachlassgericht.

4. Ausstellung durch das Nachlassgericht

Das Nachlassgericht prüft den Antrag und erteilt anschließend das Testamentsvollstreckerzeugnis. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Klarheit der letztwilligen Verfügung, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung des Nachlassgerichts ab.

Häufige Fragen (FAQ)

Worin liegt der Unterschied zwischen Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis?
Der Erbschein weist die Erbenstellung nach und legitimiert die Erben selbst. Das Testamentsvollstreckerzeugnis weist demgegenüber die Befugnisse des Testamentsvollstreckers nach – er handelt nicht für sich, sondern für den Nachlass. Beide Zeugnisse können nebeneinander erforderlich sein.
Kann ich das Testamentsvollstreckerzeugnis auch selbst beim Nachlassgericht beantragen?
Ja, der Antrag kann direkt beim zuständigen Nachlassgericht gestellt werden. Die Beantragung über ein Notariat hat jedoch den Vorteil, dass wir Sie bei der Vorbereitung unterstützen und den Antrag vollständig und fehlerfrei einreichen – was die Bearbeitungszeit in der Regel verkürzt.
Welche Kosten entstehen für das Testamentsvollstreckerzeugnis?
Die Gebühren richten sich nach dem GNotKG und werden auf Basis des Nachlasswerts berechnet. Sie sind identisch, ob der Antrag über ein Notariat oder direkt beim Gericht gestellt wird. Wir informieren Sie in der Beratung über die voraussichtlichen Kosten.
Wie lange ist ein Testamentsvollstreckerzeugnis gültig?
Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist grundsätzlich unbefristet gültig, solange die Testamentsvollstreckung andauert. Es kann jedoch vom Nachlassgericht eingezogen werden, wenn sich die Grundlagen geändert haben – etwa wenn der Testamentsvollstrecker sein Amt niederlegt oder stirbt.