Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass wichtige Entscheidungen plötzlich nicht mehr selbst getroffen werden können. Mit einer rechtzeitig errichteten General- und Vorsorgevollmacht sowie einer Patientenverfügung sorgen Sie dafür, dass Ihre persönlichen, finanziellen und medizinischen Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden.
Viele Menschen gehen irrtümlich davon aus, dass Ehegatten oder Kinder automatisch vertretungsberechtigt sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Ohne wirksame Vollmacht kann im Ernstfall die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers erforderlich werden. Durch eine notarielle Vorsorgevollmacht entscheiden Sie selbst darüber, wer für Sie handeln darf.
Was ist eine Generalvollmacht bzw. Vorsorgevollmacht?
Mit einer General- und Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, Sie in rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten, wenn Sie hierzu selbst nicht mehr in der Lage sind oder Unterstützung wünschen.
Die Vollmacht kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:
Eine notarielle Vollmacht bietet hohe Rechtssicherheit und wird von Banken, Behörden und Grundbuchämtern regelmäßig problemlos akzeptiert.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Vermeidung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens
Liegt keine wirksame Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall häufig einen Betreuer. Dieser kann – je nach Situation – auch eine fremde Person sein. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Ihre Interessen vertreten soll.
Handlungsfähigkeit im Notfall
Gerade bei plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen müssen oft kurzfristig wichtige Entscheidungen getroffen werden. Eine notarielle Vollmacht ermöglicht schnelles und rechtssicheres Handeln.
Sicherheit bei Immobilien und Unternehmensvermögen
Sobald Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen oder größere Vermögenswerte betroffen sind, genügt eine einfache schriftliche Vollmacht häufig nicht. Viele Rechtsgeschäfte setzen eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung voraus.
Vorsorge auch für Ehegatten wichtig
Ein weit verbreiteter Irrtum: Ehepartner dürfen nicht automatisch sämtliche Angelegenheiten des anderen regeln. Zwar existiert seit 2023 ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten in bestimmten gesundheitlichen Akutsituationen. Dieses ist jedoch zeitlich und sachlich begrenzt und umfasst insbesondere keine Vermögensangelegenheiten, Immobiliengeschäfte oder umfassende Bankvollmachten. Auch Ehegatten sollten daher rechtzeitig eine individuelle Vorsorgevollmacht errichten.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen später nicht mehr selbst äußern können.
Hierzu zählen beispielsweise Regelungen zu:
Die Patientenverfügung entlastet Angehörige und behandelnde Ärzte bei schwierigen Entscheidungen und stellt sicher, dass Ihr persönlicher Wille berücksichtigt wird.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer im Fall einer gerichtlichen Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll oder ausdrücklich nicht eingesetzt werden darf. Die Betreuungsverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht sinnvoll, falls trotz Vollmacht eine Betreuung erforderlich werden sollte.
Was sollte vor dem Notartermin bedacht werden?
Auswahl der Vertrauensperson
Die bevollmächtigte Person sollte absolut zuverlässig sein und Ihre Wünsche respektieren. Häufig werden Ehepartner, Kinder oder enge Angehörige bevollmächtigt.
Umfang der Vollmacht
Es sollte geklärt werden:
- Soll die Vollmacht sofort gelten oder erst im Vorsorgefall?
- Einschränkung oder Ausschluss des Selbstkontrahierungsrechts?
- Sollen Schenkungen erlaubt sein?
- Soll die bevollmächtigte Person allein oder gemeinsam mit anderen handeln dürfen?
- Sollen Immobiliengeschäfte erlaubt sein?
- Soll die Vollmacht über den Tod hinaus gelten?
Ablauf der notariellen Beurkundung
1. Beratungsgespräch
Im Notartermin werden Sie umfassend rechtlich beraten. Der Notar erläutert die Bedeutung und Tragweite der Vollmacht sowie mögliche Gestaltungsmöglichkeiten.
2. Beurkundung
Die Urkunde wird vorgelesen und unterschrieben. Der Notar achtet darauf, dass Ihre Erklärungen rechtssicher formuliert sind, keine Missverständnisse bestehen und die Vollmacht wirksam und praktisch nutzbar ist.
3. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Auf Wunsch veranlasst der Notar die Registrierung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dadurch können Betreuungsgerichte im Ernstfall schnell feststellen, dass bereits eine Vorsorgevollmacht existiert. Dies hilft häufig, unnötige Betreuungsverfahren zu vermeiden.