Die Räumungsklage stellt häufig den letzten Schritt zur Beendigung eines Mietverhältnisses dar. Zieht ein Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht aus, kann der Vermieter die Herausgabe der Wohnung gerichtlich durchsetzen. Gleichzeitig kann eine Räumungsklage für Mieter erhebliche Konsequenzen haben und den Verlust der Wohnung bedeuten. Rechtsanwalt Julian Wollny vertritt Vermieter und Mieter bundesweit in Räumungsverfahren.
Für Vermieter – Durchsetzung des Räumungsanspruchs
Wir begleiten Vermieter durch das gesamte Räumungsverfahren – von der Prüfung der Kündigung bis zur Vollstreckung:
- Prüfung der Kündigung auf Wirksamkeit
- Vorbereitung und Einreichung der Räumungsklage
- Durchführung des Gerichtsverfahrens
- Abschluss von Räumungsvergleichen
- Zwangsvollstreckung und Berliner Räumung
Unser Ziel ist die schnellstmögliche Wiedererlangung des Besitzes.
Typische Konstellationen
Für Mieter – Prüfung und Abwehr der Räumungsklage
Nicht jede Räumungsklage ist erfolgreich. Wir prüfen insbesondere:
- Wirksamkeit der Kündigung
- Formfehler der Kündigung
- Härtegründe und Sozialklausel
- Vergleichsmöglichkeiten und Räumungsfristen
- Schadensersatzansprüche bei unberechtigter Klage
Berliner Räumung
Die sog. „Berliner Räumung" ist eine kostengünstige Alternative zur vollständigen Zwangsräumung. Der Gerichtsvollzieher übergibt lediglich den Besitz an der Wohnung, ohne das Inventar abtransportieren zu müssen. Wir prüfen, ob dieses Verfahren in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Häufige Fragen zur Räumungsklage
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