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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
Olivaer Platz 15  ·  10707 Berlin-Charlottenburg
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Mietrecht · Kündigung

Räumungsklage

Fachanwalt für Mietrecht in Berlin – Durchsetzung und Abwehr von Räumungsansprüchen.

Die Räumungsklage stellt häufig den letzten Schritt zur Beendigung eines Mietverhältnisses dar. Zieht ein Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht aus, kann der Vermieter die Herausgabe der Wohnung gerichtlich durchsetzen. Gleichzeitig kann eine Räumungsklage für Mieter erhebliche Konsequenzen haben und den Verlust der Wohnung bedeuten. Rechtsanwalt Julian Wollny vertritt Vermieter und Mieter bundesweit in Räumungsverfahren.

Für Vermieter – Durchsetzung des Räumungsanspruchs

Wir begleiten Vermieter durch das gesamte Räumungsverfahren – von der Prüfung der Kündigung bis zur Vollstreckung:

  • Prüfung der Kündigung auf Wirksamkeit
  • Vorbereitung und Einreichung der Räumungsklage
  • Durchführung des Gerichtsverfahrens
  • Abschluss von Räumungsvergleichen
  • Zwangsvollstreckung und Berliner Räumung

Unser Ziel ist die schnellstmögliche Wiedererlangung des Besitzes.

Typische Konstellationen

Räumung nach Eigenbedarfskündigung
Räumung nach Kündigung wegen Mietrückständen
Räumung bei Vertragsverletzungen
Räumung im Gewerbemietrecht

Für Mieter – Prüfung und Abwehr der Räumungsklage

Nicht jede Räumungsklage ist erfolgreich. Wir prüfen insbesondere:

  • Wirksamkeit der Kündigung
  • Formfehler der Kündigung
  • Härtegründe und Sozialklausel
  • Vergleichsmöglichkeiten und Räumungsfristen
  • Schadensersatzansprüche bei unberechtigter Klage

Berliner Räumung

Die sog. „Berliner Räumung" ist eine kostengünstige Alternative zur vollständigen Zwangsräumung. Der Gerichtsvollzieher übergibt lediglich den Besitz an der Wohnung, ohne das Inventar abtransportieren zu müssen. Wir prüfen, ob dieses Verfahren in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Häufige Fragen zur Räumungsklage

Wie lange dauert ein Räumungsverfahren?
Die Dauer hängt vom Einzelfall und der Auslastung des Gerichts ab – in der Regel mehrere Monate.
Kann der Vermieter die Wohnung selbst räumen?
Nein. Eine Räumung darf grundsätzlich nur auf Grundlage eines Räumungstitels durch den Gerichtsvollzieher erfolgen.
Wer trägt die Kosten des Räumungsverfahrens?
Grundsätzlich die unterliegende Partei.
Kann ich als Mieter noch einen Vergleich schließen?
Ja. In vielen Fällen ist eine einvernehmliche Einigung durch einen Räumungsvergleich möglich.

Beratung anfragen

Rechtsanwalt Julian Wollny vertritt Vermieter und Mieter in Räumungsverfahren bundesweit. Jetzt Termin vereinbaren →