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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
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Anwaltskanzlei · Immobilienrecht

Immobilienrecht & Maklerrecht

Beratung und Vertretung bei Immobilientransaktionen, Sachmängeln, Kaufvertragsstreitigkeiten und Maklerprovisionen.

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört regelmäßig zu den wirtschaftlich bedeutendsten Entscheidungen im privaten und unternehmerischen Bereich. Entsprechend gravierend können die Folgen sein, wenn nach der Beurkundung Mängel auftreten, wesentliche Informationen verschwiegen wurden oder Streitigkeiten über Maklerprovisionen entstehen.

Rechtsanwalt Julian Wollny vertritt Käufer, Verkäufer, Immobilieninvestoren, Hausverwaltungen und Makler bei sämtlichen immobilienrechtlichen Streitigkeiten. Dabei steht stets die wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Vordergrund.

Sachmängel beim Immobilienkauf

Nach dem Kauf stellt sich häufig heraus, dass die Immobilie Mängel aufweist, die zuvor nicht erkennbar waren. Typische Fälle sind Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall, undichte Dächer, Leitungswasserschäden, statische Probleme, unzulässige Umbauten sowie versteckte Baumängel. Die Durchsetzung entsprechender Ansprüche setzt eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände voraus. Wir beraten Käufer und Verkäufer bei sämtlichen Streitigkeiten über Sachmängel.

Arglistige Täuschung

Besonders schwerwiegend sind Fälle, in denen dem Verkäufer erhebliche Mängel bekannt waren und diese bewusst verschwiegen wurden. Hierzu gehören beispielsweise bekannte Feuchtigkeitsschäden, Schimmelprobleme, Schädlingsbefall, Altlasten, Rechtsstreitigkeiten sowie unzulässige bauliche Veränderungen. Liegt eine arglistige Täuschung vor, können weitreichende Ansprüche bestehen.

Anfechtung und Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen

Nicht jeder Kaufvertrag ist endgültig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Anfechtung oder Rückabwicklung möglich sein. Dies betrifft insbesondere Fälle von arglistiger Täuschung, Irrtümern, falschen Angaben sowie verschwiegenen Mängeln. Bei der Rückabwicklung stellen sich regelmäßig komplexe Fragen zu Rückzahlung des Kaufpreises, Nutzungsentschädigungen, Finanzierungskosten, Notarkosten, Grundbuchkosten und Schadensersatzansprüchen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und begleiten Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Vertretung von Verkäufern

Auch Verkäufer sehen sich regelmäßig mit Ansprüchen von Käufern konfrontiert. Wir unterstützen Verkäufer insbesondere bei der Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche, Streitigkeiten über Sachmängel, Vorwürfen arglistiger Täuschung, Schadensersatzforderungen sowie Kaufvertragsstreitigkeiten.

Maklerrecht – Durchsetzung und Abwehr von Maklerprovisionen

Maklerprovisionen erreichen regelmäßig erhebliche Beträge. Dennoch besteht nicht jeder geltend gemachte Provisionsanspruch tatsächlich. Ein Provisionsanspruch setzt grundsätzlich voraus: wirksamen Maklervertrag, Nachweis oder Vermittlung, Abschluss eines Hauptvertrages sowie Ursächlichkeit der Maklertätigkeit. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann der Anspruch entfallen. Wir beraten insbesondere bei Maklerverträgen, Provisionsforderungen, Provisionsrückforderungen, Reservierungsvereinbarungen, Doppeltätigkeiten und Pflichtverletzungen von Maklern. Mehr zur Maklerprovision →

Häufige Fragen zum Immobilienrecht

Kann ich einen Immobilienkauf rückgängig machen?
Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei arglistiger Täuschung oder erheblichen Mängeln, kann eine Rückabwicklung möglich sein.
Muss der Verkäufer alle Mängel offenlegen?
Ja. Bekannte erhebliche Mängel müssen grundsätzlich offengelegt werden.
Wann entsteht ein Maklerprovisionsanspruch?
Nur wenn sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich eine gezahlte Provision zurückfordern?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.

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