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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
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Maklerrecht

Maklerprovision zurückfordern

Fachanwalt in Berlin – Prüfung und Rückforderung unberechtigter Maklerprovisionen.

Maklerprovisionen erreichen regelmäßig fünfstellige Beträge – und werden dennoch häufig gezahlt, ohne dass ein wirksamer Anspruch des Maklers überhaupt bestand. Rechtsanwalt Julian Wollny prüft, ob eine bereits gezahlte Provision zurückgefordert werden kann, und berät Mandanten bei der Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen.

Wann entsteht ein Maklerprovisionsanspruch?

Ein Maklerprovisionsanspruch setzt kumulativ voraus:

  • Wirksamer Maklervertrag
  • Nachweis oder Vermittlungstätigkeit des Maklers
  • Abschluss des angestrebten Hauptvertrages
  • Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Vertragsschluss

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, entfällt der Anspruch. Wir prüfen sorgfältig, welche Voraussetzungen im konkreten Fall tatsächlich erfüllt sind.

Typische Fälle der Rückforderung

Kein wirksamer Maklervertrag geschlossen
Makler war gar nicht kausal für den Vertragsschluss
Unerlaubte Doppeltätigkeit des Maklers
Verstoß gegen das Bestellerprinzip bei Wohnraumvermietung
Provision übersteigt zulässige Höhe
Reservierungsgebühr ohne wirksame Grundlage

Bestellerprinzip bei Wohnraummiete

Seit dem 01.06.2015 gilt bei der Vermietung von Wohnraum das Bestellerprinzip: Die Provision darf nur von derjenigen Partei verlangt werden, die den Makler beauftragt hat (in der Regel der Vermieter). Wird dem Mieter dennoch eine Provision in Rechnung gestellt oder gezahlt, ist diese regelmäßig zurückzufordern.

Neues Recht bei Immobilienkäufen

Seit dem 23.12.2020 gilt für Kaufverträge über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen eine Halbteilungsregelung. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, kann die Provision vom Käufer nur bis zur Hälfte der vom Verkäufer gezahlten Provision verlangt werden. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall eine Rückforderung möglich ist.

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Kann ich eine bereits gezahlte Provision zurückfordern?
Ja, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für den Provisionsanspruch nicht vorlagen. Wir prüfen dies im Einzelfall.
Muss ich eine Provision zahlen, wenn ich den Makler nicht beauftragt habe?
Grundsätzlich nein – zumindest nicht beim Wohnraummieter (Bestellerprinzip).
Was ist eine Reservierungsgebühr?
Gebühren, die Makler für die vorübergehende Reservierung einer Immobilie verlangen. Diese sind häufig unwirksam und zurückzufordern.
Verjähren Rückforderungsansprüche?
Ja. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Handeln Sie daher zeitnah.

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