Maklerprovisionen erreichen regelmäßig fünfstellige Beträge – und werden dennoch häufig gezahlt, ohne dass ein wirksamer Anspruch des Maklers überhaupt bestand. Rechtsanwalt Julian Wollny prüft, ob eine bereits gezahlte Provision zurückgefordert werden kann, und berät Mandanten bei der Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen.
Wann entsteht ein Maklerprovisionsanspruch?
Ein Maklerprovisionsanspruch setzt kumulativ voraus:
- Wirksamer Maklervertrag
- Nachweis oder Vermittlungstätigkeit des Maklers
- Abschluss des angestrebten Hauptvertrages
- Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Vertragsschluss
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, entfällt der Anspruch. Wir prüfen sorgfältig, welche Voraussetzungen im konkreten Fall tatsächlich erfüllt sind.
Typische Fälle der Rückforderung
Bestellerprinzip bei Wohnraummiete
Seit dem 01.06.2015 gilt bei der Vermietung von Wohnraum das Bestellerprinzip: Die Provision darf nur von derjenigen Partei verlangt werden, die den Makler beauftragt hat (in der Regel der Vermieter). Wird dem Mieter dennoch eine Provision in Rechnung gestellt oder gezahlt, ist diese regelmäßig zurückzufordern.
Neues Recht bei Immobilienkäufen
Seit dem 23.12.2020 gilt für Kaufverträge über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen eine Halbteilungsregelung. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, kann die Provision vom Käufer nur bis zur Hälfte der vom Verkäufer gezahlten Provision verlangt werden. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall eine Rückforderung möglich ist.
Häufige Fragen zur Maklerprovision
Provision prüfen lassen
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