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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
Olivaer Platz 15  ·  10707 Berlin-Charlottenburg
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Fr: 09:00–15:30 Uhr
Mietrecht

Betriebskostenabrechnung

Fachanwalt für Mietrecht in Berlin – Prüfung, Erstellung und Durchsetzung von Betriebskostenabrechnungen.

Die Betriebskostenabrechnung gehört zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Bereits kleinere Fehler bei der Erstellung können dazu führen, dass Nachforderungen nicht durchgesetzt werden können oder langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen entstehen. Rechtsanwalt Julian Wollny berät und vertritt Vermieter, Hausverwaltungen und Mieter bei sämtlichen Fragen rund um Betriebskostenabrechnungen.

Für Vermieter und Hausverwaltungen

Wir unterstützen insbesondere bei:

  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
  • Prüfung der Umlagefähigkeit einzelner Kostenpositionen
  • Durchsetzung von Nachforderungen
  • Belegeinsichtsverfahren
  • Gerichtliche Verfahren und Abwehr von Einwendungen

Besonders häufig entstehen Streitigkeiten über Hausmeisterkosten, Gartenpflege, Heizkosten, Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten.

Heizkostenabrechnungen

Die Heizkostenverordnung enthält besondere Regelungen zur Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten. Wir beraten insbesondere zu Verbrauchserfassung, Funkablesung, Heizkostenverteilern, Verteilungsschlüsseln, Kürzungsrechten sowie Nachforderungen.

Für Mieter – Prüfung der Abrechnung

Nicht jede Betriebskostenabrechnung ist korrekt. Wir prüfen insbesondere:

  • Formelle Wirksamkeit der Abrechnung
  • Einhaltung der Abrechnungsfristen
  • Umlagefähigkeit einzelner Kosten
  • Korrektheit der Verteilerschlüssel
  • Heizkostenabrechnungen
  • Wirtschaftlichkeitsgebot

Häufig können unzulässige Kostenpositionen oder Berechnungsfehler festgestellt werden, die zu einer Reduzierung der Nachzahlung führen.

Belegeinsicht

Mieter haben grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen. Wir beraten zu Umfang des Einsichtsrechts, Durchführung der Belegeinsicht, Möglichkeiten zur Anfertigung von Kopien sowie zu den Fristen für Einwendungen.

Häufige Fragen zur Betriebskostenabrechnung

Wie lange hat der Vermieter Zeit zur Abrechnung?
Regelmäßig zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Muss der Vermieter sämtliche Belege übersenden?
Nein. Grundsätzlich besteht lediglich ein Anspruch auf Belegeinsicht, nicht auf Übersendung von Kopien.
Wann sind Nachzahlungen fällig?
Regelmäßig unmittelbar nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung.
Welche Kosten dürfen umgelegt werden?
Nur umlagefähige Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten sind grundsätzlich nicht umlagefähig.

Abrechnung prüfen lassen

Rechtsanwalt Julian Wollny prüft Betriebskostenabrechnungen und vertritt Ihre Interessen. Jetzt Termin vereinbaren →