Die Betriebskostenabrechnung gehört zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Bereits kleinere Fehler bei der Erstellung können dazu führen, dass Nachforderungen nicht durchgesetzt werden können oder langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen entstehen. Rechtsanwalt Julian Wollny berät und vertritt Vermieter, Hausverwaltungen und Mieter bei sämtlichen Fragen rund um Betriebskostenabrechnungen.
Für Vermieter und Hausverwaltungen
Wir unterstützen insbesondere bei:
- Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
- Prüfung der Umlagefähigkeit einzelner Kostenpositionen
- Durchsetzung von Nachforderungen
- Belegeinsichtsverfahren
- Gerichtliche Verfahren und Abwehr von Einwendungen
Besonders häufig entstehen Streitigkeiten über Hausmeisterkosten, Gartenpflege, Heizkosten, Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten.
Heizkostenabrechnungen
Die Heizkostenverordnung enthält besondere Regelungen zur Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten. Wir beraten insbesondere zu Verbrauchserfassung, Funkablesung, Heizkostenverteilern, Verteilungsschlüsseln, Kürzungsrechten sowie Nachforderungen.
Für Mieter – Prüfung der Abrechnung
Nicht jede Betriebskostenabrechnung ist korrekt. Wir prüfen insbesondere:
- Formelle Wirksamkeit der Abrechnung
- Einhaltung der Abrechnungsfristen
- Umlagefähigkeit einzelner Kosten
- Korrektheit der Verteilerschlüssel
- Heizkostenabrechnungen
- Wirtschaftlichkeitsgebot
Häufig können unzulässige Kostenpositionen oder Berechnungsfehler festgestellt werden, die zu einer Reduzierung der Nachzahlung führen.
Belegeinsicht
Mieter haben grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen. Wir beraten zu Umfang des Einsichtsrechts, Durchführung der Belegeinsicht, Möglichkeiten zur Anfertigung von Kopien sowie zu den Fristen für Einwendungen.
Häufige Fragen zur Betriebskostenabrechnung
Abrechnung prüfen lassen
Rechtsanwalt Julian Wollny prüft Betriebskostenabrechnungen und vertritt Ihre Interessen. Jetzt Termin vereinbaren →