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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
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Notariat · Ehe & Familie

Ehevertrag & Scheidungsfolgenvereinbarung

Klare Regelungen für Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich – individuell gestaltet, rechtssicher beurkundet.

Ein Ehevertrag schafft klare rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse – sowohl für die Ehe als auch für den Fall einer Trennung oder Scheidung. Durch individuelle vertragliche Regelungen können Ehegatten ihre persönliche Lebenssituation berücksichtigen und spätere Streitigkeiten vermeiden.

Wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere und ausgewogene Gestaltung.

Warum kann ein Ehevertrag sinnvoll sein?

Ohne besondere Vereinbarung leben Ehegatten grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das während der Ehe getrennte Vermögen wird bei Scheidung einem Zugewinnausgleich unterworfen. Nicht jede gesetzliche Regelung passt jedoch zur individuellen Lebens- und Vermögenssituation.

Ein Ehevertrag kann insbesondere sinnvoll sein bei:

Unternehmertätigkeit oder Unternehmensbeteiligungen
Immobilienvermögen oder größeren Vermögenswerten
Unterschiedlichen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen
Patchworkfamilien
Internationalen Ehen
Geplanter Selbständigkeit
Absicherung bei Kinderbetreuung oder beruflichem Verzicht
Vermeidung späterer Streitigkeiten

Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch jederzeit während der Ehe geschlossen werden.

Was kann im Ehevertrag geregelt werden?

Güterstand

Ehegatten können den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abbedingen oder modifizieren. Möglich sind insbesondere:

  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft – z.B. Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinn
  • Gütertrennung – kein Zugewinnausgleich im Scheidungsfall
  • Gütergemeinschaft – gemeinsames Gesamthandsvermögen
  • Wahl-Zugewinngemeinschaft nach deutschem oder französischem Modell

Nachehelicher Unterhalt

Im Ehevertrag können Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt getroffen werden, beispielsweise zu Höhe und Dauer möglicher Unterhaltsansprüche, Ausschluss bestimmter Ansprüche oder Absicherungen für den Fall der Kinderbetreuung. Dabei müssen stets die gesetzlichen Grenzen und der gerichtliche Schutz wirtschaftlich schwächerer Ehegatten beachtet werden.

Versorgungsausgleich

Im Fall einer Scheidung findet grundsätzlich ein Versorgungsausgleich statt – während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften werden zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Durch Ehevertrag können vollständiger oder teilweiser Ausschluss, abweichende Ausgleichsregelungen oder individuelle Altersvorsorge-Vereinbarungen getroffen werden.

Weitere Regelungsmöglichkeiten

Vermögensaufteilung
Nutzung oder Übernahme gemeinsamer Immobilien
Schuldenverteilung
Erbrechtliche Regelungen
Absicherung gemeinsamer Kinder
Vereinbarungen für den Trennungsfall

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung dient dazu, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung einvernehmlich zu regeln. Hierdurch können gerichtliche Auseinandersetzungen häufig vermieden und Scheidungsverfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt werden.

Typische Inhalte sind:

  • Güterstandswechsel und Zugewinnausgleich bzw. Verzicht
  • Unterhaltsregelung für die Trennungszeit und nach der Scheidung
  • Versorgungsausgleich bzw. Ausschluss
  • Vermögensaufteilung, insbesondere gemeinsamer Immobilien
  • Regelungen zu gemeinsamen Verbindlichkeiten

Gerichtliche Inhaltskontrolle

Eheverträge unterliegen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle und können im Einzelfall ganz oder teilweise unwirksam sein. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat hierzu die sogenannte Kernbereichslehre entwickelt: Regelungen dürfen nicht zu einer einseitigen und unangemessenen Benachteiligung eines Ehegatten führen, insbesondere in folgenden Bereichen:

Unterhaltsansprüche wegen Betreuung gemeinsamer Kinder
Unterhalt wegen Alters oder Krankheit
Versorgungsausgleich zur Absicherung im Alter

Nicht jeder Ausschluss einzelner Ansprüche ist unwirksam. Viele Regelungen sind rechtlich zulässig, wenn sie ausgewogen gestaltet und auf die individuelle Lebenssituation abgestimmt sind. Wir achten auf eine rechtssichere und gerichtsfeste Gestaltung.

Ablauf der notariellen Beurkundung

1. Persönliches Beratungsgespräch

Vor der Beurkundung führen wir mit Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch, in dem Ihre individuelle familiäre und wirtschaftliche Situation sowie die gewünschten Regelungen besprochen werden.

2. Erstellung eines Vertragsentwurfs

Auf Grundlage dieser Besprechung erstellen wir einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Vertragsentwurf und übersenden Ihnen diesen vorab zur Prüfung. Offene Fragen können anschließend gemeinsam geklärt werden.

3. Notarielle Beurkundung

Die Beurkundung erfolgt in einem gesonderten Termin. Der Notar erläutert den vollständigen Inhalt des Vertrages, beantwortet etwaige Fragen und achtet auf eine rechtlich ausgewogene und wirksame Gestaltung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann sollte ein Ehevertrag geschlossen werden?
Ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung oder jederzeit während der Ehe geschlossen werden. Viele Paare regeln wesentliche Punkte bereits vor der Heirat, insbesondere wenn Vermögenswerte, Unternehmensanteile oder Immobilien vorhanden sind.
Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?
Ja. Ein Ehevertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein. Ein schriftlicher Vertrag ohne Notar ist nichtig.
Können wir den Ehevertrag später noch ändern?
Ja. Ein Ehevertrag kann durch eine notariell beurkundete Änderungsvereinbarung jederzeit angepasst werden. Wir empfehlen, den Vertrag bei wesentlichen Änderungen der Lebenssituation zu überprüfen.
Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?
Die Kosten richten sich nach dem GNotKG und werden auf Basis des Vermögens beider Ehegatten berechnet. Verbindlichkeiten werden teilweise abgezogen. Wir informieren Sie vorab über die zu erwartenden Kosten.