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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
Olivaer Platz 15  ·  10707 Berlin-Charlottenburg
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Anwaltskanzlei · Immobilienrecht

Immobilienkäufer

Rechtssicherheit vor dem Immobilienerwerb – Prüfung von Kaufvertrag, Teilungserklärung, Mietverhältnissen und Eigenbedarfsmöglichkeiten.

Der Erwerb einer Immobilie gehört für die meisten Menschen zu den bedeutendsten wirtschaftlichen Entscheidungen ihres Lebens. Ob selbstgenutzte Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Kapitalanlage – bereits kleine rechtliche Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben. Viele Risiken werden erst nach der notariellen Beurkundung erkannt. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Korrektur häufig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.

Rechtsanwalt Julian Wollny begleitet Immobilienkäufer bereits vor Abschluss des Kaufvertrages und unterstützt sie bei der rechtlichen Prüfung der Immobilie, der Vertragsunterlagen und möglicher Risiken. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Erwerb vermieteter Immobilien, Wohnungseigentum und Immobilien zur späteren Eigennutzung.

Warum eine anwaltliche Prüfung vor dem Kauf sinnvoll ist

Der Notar ist verpflichtet, beide Vertragsparteien neutral zu betreuen. Seine Aufgabe besteht nicht darin, ausschließlich die Interessen des Käufers wahrzunehmen. Eine anwaltliche Prüfung ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls noch vor Vertragsabschluss zu beseitigen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Ungünstige Vertragsklauseln
  • Bestehende Mietverhältnisse und deren Risiken
  • Sondernutzungsrechte und Teilungserklärung
  • Beschlusslagen innerhalb einer WEG
  • Anhängige Gerichtsverfahren
  • Haftungsausschlüsse und versteckte wirtschaftliche Belastungen

Prüfung von Immobilienkaufverträgen

Der Immobilienkaufvertrag bildet die Grundlage jeder Immobilientransaktion. Bereits einzelne Klauseln können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Wir prüfen insbesondere Kaufpreisregelungen, Fälligkeitsvoraussetzungen, Haftungsausschlüsse, Gewährleistungsregelungen, Besitzübergang, Lastenfreistellung, Rücktrittsrechte, Vormerkungsschutz sowie Vollmachten. Unser Ziel ist die Identifizierung möglicher Risiken vor der notariellen Beurkundung. Mehr zur Kaufvertragsprüfung →

Kauf von Eigentumswohnungen

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht nur die Wohnung selbst von Bedeutung. Entscheidend sind häufig auch die rechtlichen Verhältnisse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir prüfen insbesondere:

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Beschlusssammlung und anhängige Rechtsstreitigkeiten
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen
  • Instandhaltungsrücklage und mögliche Sonderumlagen

Dadurch können spätere finanzielle Überraschungen vermieden werden.

Erwerb vermieteter Immobilien

Der Kauf vermieteter Immobilien wirft regelmäßig besondere rechtliche Fragen auf. Viele Käufer planen langfristig eine Eigennutzung oder möchten bestehende Mietverhältnisse optimieren. Wir prüfen insbesondere bestehende Mietverträge, Miethöhe, Betriebskostenregelungen, Kündigungsmöglichkeiten, Modernisierungspotenziale sowie Risiken bestehender Mietverhältnisse. Bereits vor dem Erwerb erhalten Käufer eine realistische Einschätzung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten.

Eigenbedarfsmöglichkeiten nach dem Kauf

Eine der häufigsten Fragen beim Erwerb vermieteter Immobilien lautet: Kann ich die Immobilie später selbst nutzen? Die Antwort hängt von zahlreichen Faktoren ab. Wir prüfen insbesondere Sperrfristen, Kündigungsbeschränkungen, bisherige Nutzung, Eigentumsverhältnisse, örtliche Besonderheiten sowie die Erfolgsaussichten einer späteren Eigenbedarfskündigung. Dadurch können Fehlentscheidungen beim Immobilienkauf vermieden werden.

Prüfung von Teilungserklärungen

Die Teilungserklärung gehört zu den wichtigsten Dokumenten beim Erwerb einer Eigentumswohnung. Sie regelt insbesondere Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte, Kostenverteilung, Stimmrechte sowie Nutzungsbeschränkungen. Viele spätere Konflikte lassen sich bereits durch eine sorgfältige Prüfung der Teilungserklärung vermeiden.

Unterstützung nach dem Immobilienkauf

Auch nach dem Erwerb können rechtliche Probleme auftreten. Wir vertreten Käufer insbesondere bei Sachmängeln, verschwiegenen Mängeln, arglistiger Täuschung, Gewährleistungsansprüchen, Rücktrittsrechten und Schadensersatzansprüchen.

Häufige Fragen von Immobilienkäufern

Sollte jeder Kaufvertrag anwaltlich geprüft werden?
Ja. Bereits einzelne Vertragsklauseln können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Kann ich eine vermietete Wohnung nach dem Kauf selbst nutzen?
Grundsätzlich ja, allerdings müssen die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung sorgfältig geprüft werden.
Prüft der Notar den Vertrag nicht bereits für mich?
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und vertritt nicht ausschließlich die Interessen des Käufers.
Was passiert bei versteckten Mängeln?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung bestehen.

Kaufvertrag prüfen lassen

Idealerweise unmittelbar nach Erhalt des Vertragsentwurfs – noch vor dem Notartermin. Jetzt Kontakt aufnehmen →