Der Erwerb einer Immobilie gehört für die meisten Menschen zu den bedeutendsten wirtschaftlichen Entscheidungen ihres Lebens. Ob selbstgenutzte Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Kapitalanlage – bereits kleine rechtliche Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben. Viele Risiken werden erst nach der notariellen Beurkundung erkannt. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Korrektur häufig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.
Rechtsanwalt Julian Wollny begleitet Immobilienkäufer bereits vor Abschluss des Kaufvertrages und unterstützt sie bei der rechtlichen Prüfung der Immobilie, der Vertragsunterlagen und möglicher Risiken. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Erwerb vermieteter Immobilien, Wohnungseigentum und Immobilien zur späteren Eigennutzung.
Warum eine anwaltliche Prüfung vor dem Kauf sinnvoll ist
Der Notar ist verpflichtet, beide Vertragsparteien neutral zu betreuen. Seine Aufgabe besteht nicht darin, ausschließlich die Interessen des Käufers wahrzunehmen. Eine anwaltliche Prüfung ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls noch vor Vertragsabschluss zu beseitigen. Hierzu gehören insbesondere:
- Ungünstige Vertragsklauseln
- Bestehende Mietverhältnisse und deren Risiken
- Sondernutzungsrechte und Teilungserklärung
- Beschlusslagen innerhalb einer WEG
- Anhängige Gerichtsverfahren
- Haftungsausschlüsse und versteckte wirtschaftliche Belastungen
Prüfung von Immobilienkaufverträgen
Der Immobilienkaufvertrag bildet die Grundlage jeder Immobilientransaktion. Bereits einzelne Klauseln können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Wir prüfen insbesondere Kaufpreisregelungen, Fälligkeitsvoraussetzungen, Haftungsausschlüsse, Gewährleistungsregelungen, Besitzübergang, Lastenfreistellung, Rücktrittsrechte, Vormerkungsschutz sowie Vollmachten. Unser Ziel ist die Identifizierung möglicher Risiken vor der notariellen Beurkundung. Mehr zur Kaufvertragsprüfung →
Kauf von Eigentumswohnungen
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht nur die Wohnung selbst von Bedeutung. Entscheidend sind häufig auch die rechtlichen Verhältnisse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir prüfen insbesondere:
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Beschlusssammlung und anhängige Rechtsstreitigkeiten
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen
- Instandhaltungsrücklage und mögliche Sonderumlagen
Dadurch können spätere finanzielle Überraschungen vermieden werden.
Erwerb vermieteter Immobilien
Der Kauf vermieteter Immobilien wirft regelmäßig besondere rechtliche Fragen auf. Viele Käufer planen langfristig eine Eigennutzung oder möchten bestehende Mietverhältnisse optimieren. Wir prüfen insbesondere bestehende Mietverträge, Miethöhe, Betriebskostenregelungen, Kündigungsmöglichkeiten, Modernisierungspotenziale sowie Risiken bestehender Mietverhältnisse. Bereits vor dem Erwerb erhalten Käufer eine realistische Einschätzung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten.
Eigenbedarfsmöglichkeiten nach dem Kauf
Eine der häufigsten Fragen beim Erwerb vermieteter Immobilien lautet: Kann ich die Immobilie später selbst nutzen? Die Antwort hängt von zahlreichen Faktoren ab. Wir prüfen insbesondere Sperrfristen, Kündigungsbeschränkungen, bisherige Nutzung, Eigentumsverhältnisse, örtliche Besonderheiten sowie die Erfolgsaussichten einer späteren Eigenbedarfskündigung. Dadurch können Fehlentscheidungen beim Immobilienkauf vermieden werden.
Prüfung von Teilungserklärungen
Die Teilungserklärung gehört zu den wichtigsten Dokumenten beim Erwerb einer Eigentumswohnung. Sie regelt insbesondere Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte, Kostenverteilung, Stimmrechte sowie Nutzungsbeschränkungen. Viele spätere Konflikte lassen sich bereits durch eine sorgfältige Prüfung der Teilungserklärung vermeiden.
Unterstützung nach dem Immobilienkauf
Auch nach dem Erwerb können rechtliche Probleme auftreten. Wir vertreten Käufer insbesondere bei Sachmängeln, verschwiegenen Mängeln, arglistiger Täuschung, Gewährleistungsansprüchen, Rücktrittsrechten und Schadensersatzansprüchen.
Häufige Fragen von Immobilienkäufern
Kaufvertrag prüfen lassen
Idealerweise unmittelbar nach Erhalt des Vertragsentwurfs – noch vor dem Notartermin. Jetzt Kontakt aufnehmen →