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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
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Notariat · Immobilien & Grundstücke

Immobilien kaufen oder verkaufen – Notar für Immobilienrecht & Grundstückskauf

Rechtssichere Beurkundung von Immobilienkaufverträgen – von der Vertragsvorbereitung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks ist mit weitreichenden rechtlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen verbunden. Ein Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland zwingend notariell beurkundet werden. Wir begleiten Käufer und Verkäufer bei der rechtssicheren Gestaltung und Abwicklung von Immobilienkaufverträgen – von der ersten Vertragsvorbereitung bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Ob Hauskauf, Wohnungskauf, Grundstückskauf oder Verkauf einer Immobilie: Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen rund um den notariellen Kaufvertrag, die Finanzierung, die Grundschuld sowie die sichere Abwicklung des Immobiliengeschäfts.

Notarieller Kaufvertrag beim Immobilienkauf – warum ist der Notar erforderlich?

Der Kaufvertrag über eine Immobilie oder ein Grundstück bedarf nach deutschem Recht der notariellen Beurkundung. Der Notar sorgt dafür, dass beide Vertragsparteien rechtlich abgesichert sind und der Kaufvertrag ausgewogen, verständlich und rechtssicher gestaltet wird.

Zu den Aufgaben des Notars gehören insbesondere:

Erstellung und Prüfung des Immobilienkaufvertrages
Rechtliche Beratung von Käufer und Verkäufer
Durchführung der notariellen Beurkundung
Sicherung der Kaufpreiszahlung
Eintragung der Auflassungsvormerkung
Vollzug des Kaufvertrages und Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Vorbereitung des Immobilienkaufs

Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert die schnelle und sichere Abwicklung des Immobilienkaufs. Bereits vor dem Beurkundungstermin sollten wichtige Fragen geklärt und notwendige Unterlagen zusammengestellt werden.

Finanzierung des Kaufpreises und Grundschuld

Der Käufer sollte vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages sicherstellen, dass die Finanzierung des Kaufpreises gesichert ist. Erfolgt die Finanzierung über eine Bank, verlangt diese regelmäßig die Bestellung einer Grundschuld oder eines sonstigen Grundpfandrechts zur Absicherung des Darlehens.

Die Beurkundung der Grundschuld kann regelmäßig direkt im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgen. Dadurch können Immobilienkauf und Finanzierung effizient miteinander verbunden werden.

Welche Unterlagen werden für den Immobilienkauf benötigt?

Für die Vorbereitung des Kaufvertrages benötigt der Notar insbesondere:

  • vollständige Daten von Käufer und Verkäufer
  • Grundbuchdaten (Grundbuchamt und Blatt-Nr.)
  • Angaben zu weiteren mitverkauften Gegenständen, z.B. Möbel
  • Kaufpreis
  • Angaben zu etwaigen Mietverhältnissen
  • bei Eigentumswohnungen: WEG-Verwalterdaten
  • bei Fremdfinanzierung: Grundschuldformular und Hinweisblatt für den Notar
Hinweis: Den vollständigen Fragenkatalog zur Vorbereitung des Kaufvertrages stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Ablauf der notariellen Beurkundung

1. Vertragsentwurf und Vorabprüfung

Vor dem Beurkundungstermin erhalten die Vertragsparteien einen Entwurf des Kaufvertrages zur Prüfung. Bei beurkundungspflichtigen Verbraucherverträgen ist eine gesetzliche Mindestfrist von zwei Wochen zwischen Entwurfsübersendung und Beurkundungstermin einzuhalten. Fragen oder Änderungswünsche können vorab mit dem Notar besprochen werden.

2. Beurkundungstermin

Im Beurkundungstermin wird der gesamte Immobilienkaufvertrag vom Notar vollständig vorgelesen und erläutert. Der Notar erklärt die rechtliche Bedeutung der einzelnen Regelungen, beantwortet Fragen der Beteiligten und berücksichtigt etwaige Änderungswünsche. Erst wenn Käufer und Verkäufer den Inhalt des Vertrages verstanden haben und einverstanden sind, wird der Kaufvertrag unterschrieben.

3. Auflassungsvormerkung

Zum Schutz des Käufers wird zunächst eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Diese sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung und verhindert nachteilige Verfügungen über die Immobilie zwischen Vertragsschluss und Eigentumsumschreibung.

4. Einholung von Unterlagen und Genehmigungen

Der Notar kümmert sich um die Einholung aller notwendigen Unterlagen und Erklärungen: Löschungsunterlagen bestehender Grundschulden, Verwalterzustimmungen bei Eigentumswohnungen, behördliche Genehmigungen und die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

5. Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit

Sobald sämtliche Voraussetzungen für eine sichere Vertragsabwicklung vorliegen, informiert der Notar den Käufer über die Kaufpreisfälligkeit. Erst nach dieser Mitteilung soll der Kaufpreis gezahlt werden.

6. Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Nach Zahlung des Kaufpreises und Vorliegen der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Mit der Eintragung wird der Käufer rechtlich Eigentümer der Immobilie.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ein Immobilienkaufvertrag zwingend notariell beurkundet werden?
Ja. Nach § 311b BGB bedarf ein Vertrag, der die Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundstücken und Immobilien begründet, der notariellen Beurkundung. Ein nicht beurkundeter Kaufvertrag ist nichtig. Ohne Beurkundung kann keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen.
Wer wählt den Notar – Käufer oder Verkäufer?
Grundsätzlich können Käufer und Verkäufer gemeinsam den Notar wählen. In der Praxis trägt der Käufer regelmäßig die Notarkosten und wählt daher üblicherweise den Notar. Unser Notar betreut Käufer und Verkäufer gleichermaßen neutral.
Wann darf der Kaufpreis gezahlt werden?
Der Kaufpreis sollte erst nach der ausdrücklichen Fälligkeitsmitteilung des Notars gezahlt werden. Diese Mitteilung erfolgt erst, wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist und alle weiteren Voraussetzungen für eine sichere Abwicklung vorliegen. Vorherige Zahlungen sind mit erheblichen Risiken verbunden.
Was kostet die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrages?
Die Notargebühren richten sich nach dem GNotKG und werden auf Basis des Kaufpreises berechnet. Hinzu kommen Grundbuchgebühren sowie die Grunderwerbsteuer (in Berlin derzeit 6 % des Kaufpreises), die der Käufer an das Finanzamt zahlt. Wir informieren Sie auf Anfrage gerne über die zu erwartenden Kosten.