Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks ist mit weitreichenden rechtlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen verbunden. Ein Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland zwingend notariell beurkundet werden. Wir begleiten Käufer und Verkäufer bei der rechtssicheren Gestaltung und Abwicklung von Immobilienkaufverträgen – von der ersten Vertragsvorbereitung bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Ob Hauskauf, Wohnungskauf, Grundstückskauf oder Verkauf einer Immobilie: Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen rund um den notariellen Kaufvertrag, die Finanzierung, die Grundschuld sowie die sichere Abwicklung des Immobiliengeschäfts.
Notarieller Kaufvertrag beim Immobilienkauf – warum ist der Notar erforderlich?
Der Kaufvertrag über eine Immobilie oder ein Grundstück bedarf nach deutschem Recht der notariellen Beurkundung. Der Notar sorgt dafür, dass beide Vertragsparteien rechtlich abgesichert sind und der Kaufvertrag ausgewogen, verständlich und rechtssicher gestaltet wird.
Zu den Aufgaben des Notars gehören insbesondere:
Vorbereitung des Immobilienkaufs
Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert die schnelle und sichere Abwicklung des Immobilienkaufs. Bereits vor dem Beurkundungstermin sollten wichtige Fragen geklärt und notwendige Unterlagen zusammengestellt werden.
Finanzierung des Kaufpreises und Grundschuld
Der Käufer sollte vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages sicherstellen, dass die Finanzierung des Kaufpreises gesichert ist. Erfolgt die Finanzierung über eine Bank, verlangt diese regelmäßig die Bestellung einer Grundschuld oder eines sonstigen Grundpfandrechts zur Absicherung des Darlehens.
Die Beurkundung der Grundschuld kann regelmäßig direkt im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgen. Dadurch können Immobilienkauf und Finanzierung effizient miteinander verbunden werden.
Welche Unterlagen werden für den Immobilienkauf benötigt?
Für die Vorbereitung des Kaufvertrages benötigt der Notar insbesondere:
- vollständige Daten von Käufer und Verkäufer
- Grundbuchdaten (Grundbuchamt und Blatt-Nr.)
- Angaben zu weiteren mitverkauften Gegenständen, z.B. Möbel
- Kaufpreis
- Angaben zu etwaigen Mietverhältnissen
- bei Eigentumswohnungen: WEG-Verwalterdaten
- bei Fremdfinanzierung: Grundschuldformular und Hinweisblatt für den Notar
Ablauf der notariellen Beurkundung
1. Vertragsentwurf und Vorabprüfung
Vor dem Beurkundungstermin erhalten die Vertragsparteien einen Entwurf des Kaufvertrages zur Prüfung. Bei beurkundungspflichtigen Verbraucherverträgen ist eine gesetzliche Mindestfrist von zwei Wochen zwischen Entwurfsübersendung und Beurkundungstermin einzuhalten. Fragen oder Änderungswünsche können vorab mit dem Notar besprochen werden.
2. Beurkundungstermin
Im Beurkundungstermin wird der gesamte Immobilienkaufvertrag vom Notar vollständig vorgelesen und erläutert. Der Notar erklärt die rechtliche Bedeutung der einzelnen Regelungen, beantwortet Fragen der Beteiligten und berücksichtigt etwaige Änderungswünsche. Erst wenn Käufer und Verkäufer den Inhalt des Vertrages verstanden haben und einverstanden sind, wird der Kaufvertrag unterschrieben.
3. Auflassungsvormerkung
Zum Schutz des Käufers wird zunächst eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Diese sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung und verhindert nachteilige Verfügungen über die Immobilie zwischen Vertragsschluss und Eigentumsumschreibung.
4. Einholung von Unterlagen und Genehmigungen
Der Notar kümmert sich um die Einholung aller notwendigen Unterlagen und Erklärungen: Löschungsunterlagen bestehender Grundschulden, Verwalterzustimmungen bei Eigentumswohnungen, behördliche Genehmigungen und die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
5. Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit
Sobald sämtliche Voraussetzungen für eine sichere Vertragsabwicklung vorliegen, informiert der Notar den Käufer über die Kaufpreisfälligkeit. Erst nach dieser Mitteilung soll der Kaufpreis gezahlt werden.
6. Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Nach Zahlung des Kaufpreises und Vorliegen der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Mit der Eintragung wird der Käufer rechtlich Eigentümer der Immobilie.