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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
Olivaer Platz 15  ·  10707 Berlin-Charlottenburg
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Fr: 09:00–15:30 Uhr
Anwaltskanzlei · Immobilienrecht

Hausverwaltungen

Rechtliche Begleitung und Vertretung von Hausverwaltungen in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

Die professionelle Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien ist heute mit erheblichen rechtlichen Anforderungen verbunden. Hausverwaltungen stehen täglich vor der Herausforderung, die Interessen von Eigentümern, Mietern und Wohnungseigentümergemeinschaften miteinander in Einklang zu bringen und gleichzeitig die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Fehler bei Kündigungen, Betriebskostenabrechnungen, Modernisierungen oder der Durchsetzung von Forderungen können nicht nur wirtschaftliche Nachteile verursachen, sondern auch zu Haftungsansprüchen gegen die Verwaltung führen. Rechtsanwalt Julian Wollny unterstützt Hausverwaltungen bundesweit bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts und Immobilienrechts. Ziel ist eine langfristige Zusammenarbeit, die Verwaltungen eine rechtssichere und effiziente Bewirtschaftung ihrer Bestände ermöglicht.

Rechtliche Unterstützung im Verwaltungsalltag

Die tägliche Verwaltungspraxis bringt zahlreiche rechtliche Fragestellungen mit sich, die häufig kurzfristig beantwortet werden müssen. Wir unterstützen Hausverwaltungen insbesondere bei:

  • Rechtlichen Einschätzungen laufender Sachverhalte
  • Vorbereitung wichtiger Entscheidungen
  • Kommunikation mit Mietern und Eigentümern
  • Rechtssicherer Korrespondenz
  • Vermeidung von Haftungsrisiken

Durch eine frühzeitige anwaltliche Begleitung lassen sich viele Konflikte bereits vermeiden, bevor sie zu kostspieligen Streitigkeiten führen.

Kündigungen von Mietverhältnissen

Kündigungen gehören zu den häufigsten und gleichzeitig fehleranfälligsten Maßnahmen im Mietrecht. Bereits kleinere Formfehler können dazu führen, dass eine Kündigung unwirksam ist. Wir unterstützen Hausverwaltungen bei Eigenbedarfskündigungen, Kündigungen wegen Zahlungsverzugs, Kündigungen wegen Vertragsverletzungen sowie ordentlichen und fristlosen Kündigungen.

Räumungsverfahren

Verlassen Mieter die Wohnung trotz wirksamer Kündigung nicht freiwillig, bleibt häufig nur die gerichtliche Durchsetzung des Räumungsanspruchs. Wir begleiten Hausverwaltungen bei der Vorbereitung der Räumungsklage, der gerichtlichen Durchsetzung, der Zwangsvollstreckung, der Berliner Räumung sowie der Kommunikation mit Eigentümern. Mehr zur Räumungsklage →

Forderungsmanagement

Mietrückstände und offene Forderungen beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie erheblich. Wir unterstützen Hausverwaltungen bei Zahlungsaufforderungen, Mahnverfahren, Klageverfahren, Vollstreckungsmaßnahmen sowie Ratenzahlungsvereinbarungen. Ziel ist die möglichst schnelle Realisierung offener Forderungen.

Betriebskostenabrechnungen

Die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen gehört zu den wichtigsten Aufgaben jeder Hausverwaltung. Fehlerhafte Abrechnungen führen regelmäßig zu Einwendungen, Nachfragen und gerichtlichen Verfahren. Wir beraten insbesondere zu Umlagefähigkeit einzelner Kostenpositionen, Verteilerschlüsseln, Fristen, Heizkostenabrechnungen, Belegeinsichtsrechten sowie der Durchsetzung von Nachforderungen. Mehr zur Betriebskostenabrechnung →

Modernisierungsmaßnahmen

Energetische Sanierungen, Fassadenerneuerungen, Heizungsmodernisierungen oder Balkonanbauten werfen regelmäßig rechtliche Fragen auf. Wir begleiten Hausverwaltungen bei Modernisierungsankündigungen, Duldungspflichten, Mieterkommunikation, Modernisierungsmieterhöhungen und gerichtlicher Durchsetzung.

Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht

Viele Hausverwaltungen betreuen gleichzeitig Wohnungseigentümergemeinschaften. Hier unterstützen wir insbesondere bei Eigentümerversammlungen, Beschlussfassungen, Hausgeldforderungen, Verwalterhaftung, baulichen Veränderungen sowie Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft. Durch die Spezialisierung als Fachanwalt erhalten Hausverwaltungen sämtliche Leistungen aus einer Hand.

Haftungsprävention

Die Anforderungen an Hausverwaltungen steigen kontinuierlich. Neben mietrechtlichen Fragestellungen müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden:

Datenschutzrecht
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Heizkostenverordnung
Wohnungseigentumsgesetz
Verkehrssicherungspflichten

Wir unterstützen Hausverwaltungen dabei, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Häufige Fragen von Hausverwaltungen

Wann sollte eine Hausverwaltung einen Rechtsanwalt einschalten?
Idealerweise bereits vor dem Ausspruch von Kündigungen oder der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen.
Wer trägt die Kosten eines Räumungsverfahrens?
Grundsätzlich der unterlegene Gegner. Allerdings ist stets die Bonität des Schuldners zu berücksichtigen.
Kann eine Hausverwaltung Hausgeldforderungen selbst einklagen?
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften erfolgt die gerichtliche Geltendmachung grundsätzlich durch die Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter.
Können Betriebskostenabrechnungen nachträglich korrigiert werden?
Dies hängt von der Art des Fehlers und den maßgeblichen Fristen ab.

Langfristige Zusammenarbeit

Rechtsanwalt Julian Wollny steht Hausverwaltungen als dauerhafter rechtlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen →