Die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH ist ein wichtiger rechtlicher Schritt und bedarf der notariellen Beurkundung. Ganz gleich, ob Sie Ihre GmbH-Anteile verkaufen, verschenken oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übertragen möchten – wir begleiten Sie von der Vorbereitung bis zum vollständigen Vollzug der Urkunde.
Wann ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?
Nach deutschem Recht bedürfen sowohl der schuldrechtliche Veräußerungsvertrag betreffend den Geschäftsanteil als auch die Übertragung (Abtretung) des Geschäftsanteils an einer GmbH der notariellen Beurkundung (§ 15 GmbHG). Dies gilt etwa für:
Ohne notarielle Beurkundung ist die Übertragung grundsätzlich unwirksam.
Welche Informationen benötigen wir vor der Beurkundung?
Damit wir den Vertrag sorgfältig vorbereiten können, benötigen wir in der Regel folgende Angaben:
Je nach Einzelfall können weitere Informationen erforderlich sein, beispielsweise wenn mehrere Geschäftsanteile übertragen werden oder gesellschaftsvertragliche Besonderheiten bestehen.
Muss der Gesellschaftsvertrag beachtet werden?
Ja. Viele GmbH-Satzungen enthalten Regelungen, die eine Übertragung von Geschäftsanteilen beschränken. Häufig ist beispielsweise die Zustimmung der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter erforderlich, oder es bestehen Vorkaufsrechte oder sonstige Verfügungsbeschränkungen.
Vor der Beurkundung prüfen wir, welche Vorgaben sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben und welche weiteren Schritte erforderlich sind.
Wie läuft die Beurkundung ab?
1. Vorbereitung und Vertragsentwurf
Vor dem Beurkundungstermin erhalten die Beteiligten regelmäßig einen Vertragsentwurf zur Durchsicht und Prüfung. So können alle Fragen vorab geklärt und individuelle Regelungen eingearbeitet werden.
2. Prüfung des Gesellschaftsvertrages
Wir prüfen, ob der Gesellschaftsvertrag der GmbH Beschränkungen für die Anteilsübertragung enthält und welche weiteren Voraussetzungen – etwa Zustimmungen oder die Einhaltung von Vorkaufsrechten – zu erfüllen sind.
3. Notarielle Beurkundung
Während der Beurkundung erläutert der Notar den gesamten Vertragsinhalt, beantwortet Fragen und weist auf die rechtlichen Folgen der Vereinbarung hin. Erst wenn alle Beteiligten den Inhalt verstanden haben und mit dem Vertrag einverstanden sind, wird die Urkunde unterschrieben.
Was geschieht nach der Beurkundung?
Nach der Beurkundung übernimmt das Notariat den weiteren Vollzug der Urkunde. Hierzu können insbesondere gehören:
Erst nach Abschluss aller erforderlichen Schritte ist die Übertragung vollständig abgewickelt.