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Dr. Sascha Hantschel
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Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
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Notariat · Unternehmen

GmbH-Geschäftsanteile verkaufen oder übertragen

Notarielle Beurkundung der Geschäftsanteilsübertragung – Verkauf, Schenkung oder Unternehmensnachfolge rechtssicher gestalten.

Die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH ist ein wichtiger rechtlicher Schritt und bedarf der notariellen Beurkundung. Ganz gleich, ob Sie Ihre GmbH-Anteile verkaufen, verschenken oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übertragen möchten – wir begleiten Sie von der Vorbereitung bis zum vollständigen Vollzug der Urkunde.

Wann ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?

Nach deutschem Recht bedürfen sowohl der schuldrechtliche Veräußerungsvertrag betreffend den Geschäftsanteil als auch die Übertragung (Abtretung) des Geschäftsanteils an einer GmbH der notariellen Beurkundung (§ 15 GmbHG). Dies gilt etwa für:

Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen
Schenkung von Geschäftsanteilen
Übertragung im Familienkreis
Unternehmensnachfolge
Aufnahme neuer Gesellschafter
Ausscheiden eines Gesellschafters

Ohne notarielle Beurkundung ist die Übertragung grundsätzlich unwirksam.

Welche Informationen benötigen wir vor der Beurkundung?

Damit wir den Vertrag sorgfältig vorbereiten können, benötigen wir in der Regel folgende Angaben:

Name und Anschrift des Veräußerers und des Erwerbers
Geburtsdatum der Beteiligten
Bezeichnung der GmbH
Höhe und laufende Nummer des zu übertragenden Geschäftsanteils
Kaufpreis oder Angaben zur unentgeltlichen Übertragung
Gewünschter Übergabezeitpunkt

Je nach Einzelfall können weitere Informationen erforderlich sein, beispielsweise wenn mehrere Geschäftsanteile übertragen werden oder gesellschaftsvertragliche Besonderheiten bestehen.

Muss der Gesellschaftsvertrag beachtet werden?

Ja. Viele GmbH-Satzungen enthalten Regelungen, die eine Übertragung von Geschäftsanteilen beschränken. Häufig ist beispielsweise die Zustimmung der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter erforderlich, oder es bestehen Vorkaufsrechte oder sonstige Verfügungsbeschränkungen.

Vor der Beurkundung prüfen wir, welche Vorgaben sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben und welche weiteren Schritte erforderlich sind.

Wie läuft die Beurkundung ab?

1. Vorbereitung und Vertragsentwurf

Vor dem Beurkundungstermin erhalten die Beteiligten regelmäßig einen Vertragsentwurf zur Durchsicht und Prüfung. So können alle Fragen vorab geklärt und individuelle Regelungen eingearbeitet werden.

2. Prüfung des Gesellschaftsvertrages

Wir prüfen, ob der Gesellschaftsvertrag der GmbH Beschränkungen für die Anteilsübertragung enthält und welche weiteren Voraussetzungen – etwa Zustimmungen oder die Einhaltung von Vorkaufsrechten – zu erfüllen sind.

3. Notarielle Beurkundung

Während der Beurkundung erläutert der Notar den gesamten Vertragsinhalt, beantwortet Fragen und weist auf die rechtlichen Folgen der Vereinbarung hin. Erst wenn alle Beteiligten den Inhalt verstanden haben und mit dem Vertrag einverstanden sind, wird die Urkunde unterschrieben.

Was geschieht nach der Beurkundung?

Nach der Beurkundung übernimmt das Notariat den weiteren Vollzug der Urkunde. Hierzu können insbesondere gehören:

Einholung erforderlicher Zustimmungen
Überwachung vertraglicher Vollzugsvoraussetzungen
Mitteilungen an die Gesellschaft
Erstellung oder Aktualisierung der Gesellschafterliste
Einreichung der neuen Gesellschafterliste zum Handelsregister

Erst nach Abschluss aller erforderlichen Schritte ist die Übertragung vollständig abgewickelt.

Häufige Gründe für die Übertragung von GmbH-Anteilen

Verkauf eines Unternehmens oder von Unternehmensbeteiligungen
Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie
Vorweggenommene Erbfolge
Ausscheiden eines Gesellschafters
Aufnahme eines Investors

Häufige Fragen (FAQ)

Muss die Übertragung von GmbH-Anteilen notariell beurkundet werden?
Ja. Nach § 15 GmbHG bedürfen sowohl der schuldrechtliche Veräußerungsvertrag als auch die Abtretung des Geschäftsanteils der notariellen Beurkundung. Ohne notarielle Beurkundung ist die Übertragung grundsätzlich unwirksam.
Welche Informationen werden vor der Beurkundung benötigt?
Wir benötigen Namen und Anschrift von Veräußerer und Erwerber, Geburtsdatum der Beteiligten, die Bezeichnung der GmbH, Höhe und laufende Nummer des zu übertragenden Geschäftsanteils, den Kaufpreis oder Angaben zur unentgeltlichen Übertragung sowie den gewünschten Übergabezeitpunkt.
Muss der Gesellschaftsvertrag bei der Anteilsübertragung beachtet werden?
Ja. Viele GmbH-Satzungen enthalten Beschränkungen für die Übertragung von Geschäftsanteilen, etwa Zustimmungserfordernisse der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter sowie Vorkaufsrechte. Wir prüfen dies vor der Beurkundung und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was geschieht nach der notariellen Beurkundung?
Nach der Beurkundung übernimmt das Notariat den weiteren Vollzug: Einholung erforderlicher Zustimmungen, Mitteilungen an die Gesellschaft, Erstellung oder Aktualisierung der Gesellschafterliste und deren Einreichung beim Handelsregister. Erst nach Abschluss aller Schritte ist die Übertragung vollständig abgewickelt.