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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
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Anwaltskanzlei · Mietrecht

Gewerbemietrecht

Beratung und Vertretung von Vermietern, Unternehmen und Investoren bei gewerblichen Mietverhältnissen.

Gewerbliche Mietverhältnisse unterscheiden sich in wesentlichen Punkten vom Wohnraummietrecht. Während Wohnraummieter durch zahlreiche gesetzliche Schutzvorschriften begünstigt werden, besteht im Gewerbemietrecht ein deutlich größerer Gestaltungsspielraum. Gerade dieser Gestaltungsspielraum führt jedoch dazu, dass Fehler bei der Vertragsgestaltung oder Vertragsdurchführung erhebliche wirtschaftliche Folgen haben können.

Für Vermieter stellen Gewerbeimmobilien häufig einen wesentlichen Bestandteil ihrer Kapitalanlage dar. Für Unternehmen hängt nicht selten der wirtschaftliche Erfolg eines gesamten Geschäftsmodells vom Standort und den vertraglichen Rahmenbedingungen ab. Entsprechend wichtig ist eine rechtssichere Gestaltung und Durchsetzung der jeweiligen Rechte.

Rechtsanwalt Julian Wollny berät und vertritt als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bundesweit Vermieter, Unternehmen, Filialbetriebe, Investoren und Hausverwaltungen in sämtlichen Fragen des Gewerbemietrechts.

Warum eine Spezialisierung im Gewerbemietrecht wichtig ist

Anders als im Wohnraummietrecht existieren im Gewerbemietrecht nur wenige zwingende gesetzliche Regelungen. Die Parteien können daher viele Punkte individuell regeln, darunter Mietdauer, Verlängerungsoptionen, Betriebskosten, Konkurrenzschutz, Instandhaltungspflichten, Umsatzmieten, Indexmieten sowie Kündigungsrechte. Gerade deshalb entstehen viele Streitigkeiten nicht aufgrund des Gesetzes, sondern aufgrund fehlerhafter oder unklarer Vertragsregelungen. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung kann erhebliche wirtschaftliche Risiken vermeiden.

Beratung und Vertretung von Gewerbevermietern

Für Gewerbevermieter steht die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie im Vordergrund. Wir unterstützen insbesondere bei:

  • Erstellung und Prüfung von Gewerbemietverträgen
  • Vertragsverhandlungen
  • Durchsetzung von Mietforderungen
  • Kündigungen und Räumungsverfahren
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Mietanpassungen und Schadensersatzansprüchen

Gestaltung von Gewerbemietverträgen

Die Vertragsgestaltung entscheidet häufig über den späteren wirtschaftlichen Erfolg eines Mietverhältnisses. Wir beraten insbesondere zu Laufzeiten, Verlängerungsoptionen, Konkurrenzschutz, Betriebskostenregelungen, Instandhaltungspflichten, Umsatzmieten, Indexmieten, Sicherheiten und Bürgschaften. Eine rechtssichere Vertragsgestaltung vermeidet spätere Streitigkeiten und schafft Planungssicherheit.

Kündigungen und Vertragsbeendigungen

Die Beendigung gewerblicher Mietverhältnisse wirft regelmäßig komplexe rechtliche Fragen auf. Wir begleiten Mandanten bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, Vertragsaufhebungen, Räumungsvereinbarungen sowie gerichtlichen Räumungsverfahren.

Mietrückstände und Forderungsmanagement

Ausbleibende Mietzahlungen können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Wir unterstützen bei Zahlungsaufforderungen, Mahnverfahren, Klagen, Kündigungen und Zwangsvollstreckungen mit dem Ziel der schnellen und effizienten Durchsetzung offener Forderungen.

Betriebskosten im Gewerbemietrecht

Anders als im Wohnraummietrecht können Betriebskosten im Gewerbemietrecht deutlich umfangreicher auf den Mieter umgelegt werden. Häufige Streitpunkte betreffen Verwaltungskosten, Center-Management-Kosten, Werbekosten, Sicherheitsdienste sowie technische Anlagen. Wir prüfen die Umlagefähigkeit einzelner Kostenpositionen und vertreten Mandanten bei entsprechenden Streitigkeiten.

Mietanpassungen und Indexmieten

Gerade bei langfristigen Mietverhältnissen gewinnen Mietanpassungsklauseln erhebliche Bedeutung. Wir beraten bei Indexmieten, Umsatzmieten, Staffelmieten, Anpassungsklauseln und Nachverhandlungen.

Beratung und Vertretung von Gewerbemietern

Auch Gewerbemieter benötigen häufig spezialisierte Unterstützung. Wir vertreten Unternehmen insbesondere bei Vertragsprüfungen, Standortfragen, Betriebskostenabrechnungen, Mietmängeln, Kündigungen, Konkurrenzschutz und Vertragsverhandlungen. Vor Abschluss langfristiger Mietverträge empfiehlt sich regelmäßig eine anwaltliche Prüfung.

Filialbetriebe und Unternehmen

Für Filialunternehmen und expandierende Betriebe spielen Gewerbemietverträge eine zentrale Rolle. Wir begleiten Unternehmen bei Standortanalysen, Vertragsverhandlungen, Filialexpansionen, Vertragsportfolios und Restrukturierungen. Dabei stehen wirtschaftliche Effizienz und Risikominimierung im Vordergrund.

Gewerbeimmobilien und Investoren

Für Investoren stellt die Qualität bestehender Gewerbemietverhältnisse einen wesentlichen Wertfaktor dar. Wir unterstützen bei Due-Diligence-Prüfungen, Prüfung bestehender Mietverträge, Bewertung von Mietrisiken, Ankauf von Gewerbeimmobilien sowie der Entwicklung von Exit-Strategien.

Häufige Fragen zum Gewerbemietrecht

Kann ein Gewerbemietvertrag befristet werden?
Ja. Befristungen sind im Gewerbemietrecht grundsätzlich frei vereinbar.
Gelten die Kündigungsschutzvorschriften des Wohnraummietrechts?
Nein. Gewerbemieter genießen keinen vergleichbaren gesetzlichen Kündigungsschutz.
Können Verwaltungskosten umgelegt werden?
Im Gewerbemietrecht ist dies grundsätzlich möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht.
Ist eine Indexmiete zulässig?
Ja. Indexmietvereinbarungen sind im Gewerbemietrecht weit verbreitet.

Beratung anfragen

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