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Dr. Sascha Hantschel
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Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
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Notariat · Immobilien & Grundstücke

Grundschuld & Hypothek bestellen oder löschen

Sichere Abwicklung von Grundpfandrechten – von der Finanzierungsgrundschuld über die Umschuldung bis zur Löschung nach Darlehensrückzahlung.

Die Bestellung oder Löschung einer Grundschuld, Hypothek oder eines sonstigen Grundpfandrechts gehört zu den häufigsten notariellen Vorgängen im Immobilienrecht. Ob Immobilienfinanzierung, Umschuldung, Darlehensablösung oder Immobilienverkauf – ein Grundpfandrecht spielt bei vielen Grundstücksgeschäften eine zentrale Rolle.

Wir begleiten Eigentümer, Käufer, Banken und Darlehensnehmer bei der rechtssicheren Bestellung, Änderung oder Löschung von Grundschulden und Hypotheken und sorgen für eine sichere und zügige Abwicklung sowie die korrekte Eintragung im Grundbuch.

Was ist eine Grundschuld oder Hypothek?

Grundschuld und Hypothek sind sogenannte Grundpfandrechte. Sie dienen regelmäßig der Absicherung eines Darlehens, insbesondere bei der Finanzierung einer Immobilie oder Eigentumswohnung.

In der Praxis wird überwiegend die Grundschuld verwendet. Die Bank erhält hierdurch eine dingliche Sicherheit am Grundstück oder an der Wohnung. Wird das Darlehen ordnungsgemäß zurückgezahlt, kann die Grundschuld später gelöscht oder erneut verwendet werden.

Wann wird eine Grundschuld bestellt?

Eine Grundschuld wird insbesondere benötigt bei:

Finanzierung eines Hauskaufs oder Wohnungskaufs
Baufinanzierung oder Anschlussfinanzierung
Umschuldung bestehender Darlehen
Darlehen zwischen Privatpersonen
Sicherung sonstiger Forderungen
Kombination mit Immobilienkaufvertrag

Die Bestellung einer Grundschuld erfolgt regelmäßig im Zusammenhang mit einem Immobilienkaufvertrag. Häufig wird die Grundschuld unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages notariell beurkundet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit die Beurkundung reibungslos vorbereitet werden kann, benötigt der Notar insbesondere:

  • Vollständige Daten des Eigentümers bzw. Darlehensnehmers
  • Grundbuchdaten (Grundbuchamt und Blatt-Nr.)
  • Grundschuldbestellungsunterlagen der finanzierenden Bank
  • Ggf. Vollmachten oder Zustimmungen weiterer Beteiligter
Hinweis: Die erforderlichen Unterlagen werden häufig direkt von der finanzierenden Bank an den Notar übersandt. Wir koordinieren dies für Sie.

Ablauf der Beurkundung

Vor dem Beurkundungstermin prüft der Notar die Unterlagen der Bank sowie die Grundbuchsituation. Im Termin erläutert der Notar die rechtliche Bedeutung der Grundschuld, die Haftungsregelungen und den wesentlichen Inhalt der Bestellungsurkunde. Zu den typischen Regelungen gehören:

Höhe der Grundschuld
Zinsen und Nebenleistungen
Persönliche Haftungsübernahme
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Sicherungsabrede mit der Bank

Nach der Unterzeichnung wird die Grundschuld elektronisch beim Grundbuchamt zur Eintragung eingereicht.

Was passiert nach der Beurkundung?

Nach der notariellen Beurkundung übernimmt der Notar den weiteren Vollzug:

  • Einreichung der Urkunde beim Grundbuchamt
  • Überwachung der Eintragung der Grundschuld
  • Mitteilung an die finanzierende Bank
  • Übersendung vollstreckbarer Ausfertigungen, soweit erforderlich

Nach erfolgter Eintragung erhält die Bank regelmäßig eine Eintragungsnachricht oder einen Grundbuchnachweis.

Löschung einer Grundschuld oder Hypothek

Wurde das Darlehen vollständig zurückgezahlt, kann die Grundschuld oder Hypothek gelöscht werden. Hierfür benötigt der Eigentümer regelmäßig eine Löschungsbewilligung der Bank und ggf. den Grundschuld- oder Hypothekenbrief.

Der Notar prüft die Unterlagen, beglaubigt die Unterschrift unter der erforderlichen Erklärung und beantragt die Löschung beim Grundbuchamt.

Eine Löschung ist insbesondere sinnvoll:

Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens
Beim Verkauf der Immobilie
Vor einer neuen Finanzierung
Zur Bereinigung des Grundbuchs

Häufige Fragen (FAQ)

Muss eine Grundschuld notariell beurkundet werden?
Ja. Die Bestellung einer Grundschuld oder Hypothek bedarf der notariellen Beurkundung. Nur eine notariell beurkundete Grundschuld kann im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit gegenüber Dritten.
Was bedeutet die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung?
Hierbei erklärt der Darlehensnehmer in der Grundschuldbestellungsurkunde, dass er wegen der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Dies bedeutet, dass die Bank im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ohne gesonderten gerichtlichen Titel die Zwangsvollstreckung in die Immobilie einleiten kann. Die Reichweite dieser Erklärung sollte vor der Unterzeichnung genau verstanden werden.
Kann eine Grundschuld auf eine neue Bank übertragen werden?
Ja. Eine bestehende Grundschuld kann abgetreten oder zur Absicherung eines neuen Darlehens verwendet werden, ohne sie zu löschen und neu zu bestellen. Dies kann Kosten sparen. Die Abtretung bedarf der notariellen Beglaubigung.
Was kostet die Bestellung oder Löschung einer Grundschuld?
Die Kosten richten sich bundesweit einheitlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen von der Höhe der Grundschuld ab. Wir informieren Sie in der Beratung über die voraussichtlichen Kosten.