Die Bestellung oder Löschung einer Grundschuld, Hypothek oder eines sonstigen Grundpfandrechts gehört zu den häufigsten notariellen Vorgängen im Immobilienrecht. Ob Immobilienfinanzierung, Umschuldung, Darlehensablösung oder Immobilienverkauf – ein Grundpfandrecht spielt bei vielen Grundstücksgeschäften eine zentrale Rolle.
Wir begleiten Eigentümer, Käufer, Banken und Darlehensnehmer bei der rechtssicheren Bestellung, Änderung oder Löschung von Grundschulden und Hypotheken und sorgen für eine sichere und zügige Abwicklung sowie die korrekte Eintragung im Grundbuch.
Was ist eine Grundschuld oder Hypothek?
Grundschuld und Hypothek sind sogenannte Grundpfandrechte. Sie dienen regelmäßig der Absicherung eines Darlehens, insbesondere bei der Finanzierung einer Immobilie oder Eigentumswohnung.
In der Praxis wird überwiegend die Grundschuld verwendet. Die Bank erhält hierdurch eine dingliche Sicherheit am Grundstück oder an der Wohnung. Wird das Darlehen ordnungsgemäß zurückgezahlt, kann die Grundschuld später gelöscht oder erneut verwendet werden.
Wann wird eine Grundschuld bestellt?
Eine Grundschuld wird insbesondere benötigt bei:
Die Bestellung einer Grundschuld erfolgt regelmäßig im Zusammenhang mit einem Immobilienkaufvertrag. Häufig wird die Grundschuld unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages notariell beurkundet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Damit die Beurkundung reibungslos vorbereitet werden kann, benötigt der Notar insbesondere:
- Vollständige Daten des Eigentümers bzw. Darlehensnehmers
- Grundbuchdaten (Grundbuchamt und Blatt-Nr.)
- Grundschuldbestellungsunterlagen der finanzierenden Bank
- Ggf. Vollmachten oder Zustimmungen weiterer Beteiligter
Ablauf der Beurkundung
Vor dem Beurkundungstermin prüft der Notar die Unterlagen der Bank sowie die Grundbuchsituation. Im Termin erläutert der Notar die rechtliche Bedeutung der Grundschuld, die Haftungsregelungen und den wesentlichen Inhalt der Bestellungsurkunde. Zu den typischen Regelungen gehören:
Nach der Unterzeichnung wird die Grundschuld elektronisch beim Grundbuchamt zur Eintragung eingereicht.
Was passiert nach der Beurkundung?
Nach der notariellen Beurkundung übernimmt der Notar den weiteren Vollzug:
- Einreichung der Urkunde beim Grundbuchamt
- Überwachung der Eintragung der Grundschuld
- Mitteilung an die finanzierende Bank
- Übersendung vollstreckbarer Ausfertigungen, soweit erforderlich
Nach erfolgter Eintragung erhält die Bank regelmäßig eine Eintragungsnachricht oder einen Grundbuchnachweis.
Löschung einer Grundschuld oder Hypothek
Wurde das Darlehen vollständig zurückgezahlt, kann die Grundschuld oder Hypothek gelöscht werden. Hierfür benötigt der Eigentümer regelmäßig eine Löschungsbewilligung der Bank und ggf. den Grundschuld- oder Hypothekenbrief.
Der Notar prüft die Unterlagen, beglaubigt die Unterschrift unter der erforderlichen Erklärung und beantragt die Löschung beim Grundbuchamt.
Eine Löschung ist insbesondere sinnvoll: