Nach einem Erbfall benötigen Erben häufig einen Erbschein, um sich gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden oder dem Grundbuchamt als Erben ausweisen zu können. Unser Notar unterstützt Sie bei der schnellen und rechtssicheren Beantragung und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das Auskunft darüber gibt, wer Erbe geworden ist, in welcher Erbquote geerbt wurde und ob gegebenenfalls Beschränkungen bestehen. Er dient als offizieller Nachweis der Erbenstellung und wird häufig benötigt, um über Nachlassvermögen verfügen zu können.
Wann wird ein Erbschein benötigt?
Ein Erbschein ist insbesondere dann erforderlich, wenn:
Welche Arten von Erbscheinen gibt es?
Alleinerbschein
Der Alleinerbschein weist aus, dass eine einzelne Person alleinige Erbin oder alleiniger Erbe des Nachlasses geworden ist. Er wird benötigt, wenn nur eine Person Erbe geworden ist – etwa aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder eines Testaments.
Gemeinschaftlicher Erbschein
Sind mehrere Personen Erben geworden, kann ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden. Dieser weist sämtliche Miterben sowie deren jeweilige Erbquoten aus. Für die Beantragung müssen regelmäßig nicht sämtliche Miterben persönlich beim Notar erscheinen – häufig genügt ein Miterbe.
Teilerbschein
Ein Teilerbschein weist lediglich das Erbrecht eines einzelnen Miterben aus. Er kann insbesondere sinnvoll sein, wenn nur ein einzelner Miterbe einen Nachweis seiner Erbenstellung benötigt oder wenn ein Miterbe beabsichtigt, seinen Erbteil zu verkaufen.
Erbschein über das Notariat beantragen
Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann entweder direkt beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar gestellt werden. Die gesetzlichen Gebühren sind in beiden Fällen identisch.
Der wesentliche Vorteil der Beantragung über unser Notariat: Kurzfristige Termine sind möglich. Einen Termin beim Berliner Nachlassgericht zu bekommen dauert häufig mehrere Monate. Zudem unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und prüfen die Angaben zur Erbfolge sorgfältig vor der Antragstellung.
Ablauf des Erbscheinsverfahrens
1. Persönliche Beratung und Vorbereitung
Zunächst besprechen wir Ihre Situation als Erbe, die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge sowie die erforderlichen Unterlagen. Benötigt werden insbesondere: Sterbeurkunde, ggf. Testament, Familienstammbuch oder Personenstandsurkunden, Angaben zu den Erben sowie die Staatsangehörigkeit des Erblassers. Anschließend erhalten Sie einen Entwurf zur Prüfung.
2. Beurkundung des Erbscheinsantrags
Der Erbscheinsantrag wird Ihnen vom Notar vorgelesen, von Ihnen genehmigt und durch Sie und den Notar unterzeichnet.
3. Elektronische Übermittlung an das Nachlassgericht
Nach der Beurkundung übermitteln wir den vollständigen Erbscheinsantrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen elektronisch an das zuständige Nachlassgericht.
4. Ausstellung des Erbscheins
Das Nachlassgericht prüft den Antrag und stellt den Erbschein aus. Er wird den Beteiligten zu Händen des Notars übersandt. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität der Erbfolge, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung des Nachlassgerichts ab.