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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
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Notariat · Erben & Schenken

Erbschein beantragen

Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Behörden und Grundbuchämtern – schnell und unkompliziert über unser Notariat.

Nach einem Erbfall benötigen Erben häufig einen Erbschein, um sich gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden oder dem Grundbuchamt als Erben ausweisen zu können. Unser Notar unterstützt Sie bei der schnellen und rechtssicheren Beantragung und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das Auskunft darüber gibt, wer Erbe geworden ist, in welcher Erbquote geerbt wurde und ob gegebenenfalls Beschränkungen bestehen. Er dient als offizieller Nachweis der Erbenstellung und wird häufig benötigt, um über Nachlassvermögen verfügen zu können.

Wichtig: Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll vor, ist ein Erbschein grundsätzlich entbehrlich. Ein notarielles Testament spart daher häufig die Kosten und die Zeit eines Erbscheinsverfahrens.

Wann wird ein Erbschein benötigt?

Ein Erbschein ist insbesondere dann erforderlich, wenn:

Kein Testament vorhanden ist
Nur ein privatschriftliches Testament existiert und Immobilien umgeschrieben werden sollen
Banken oder Behörden einen förmlichen Erbnachweis verlangen
Unklarheiten über die Erbfolge bestehen

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

Alleinerbschein

Der Alleinerbschein weist aus, dass eine einzelne Person alleinige Erbin oder alleiniger Erbe des Nachlasses geworden ist. Er wird benötigt, wenn nur eine Person Erbe geworden ist – etwa aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder eines Testaments.

Gemeinschaftlicher Erbschein

Sind mehrere Personen Erben geworden, kann ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden. Dieser weist sämtliche Miterben sowie deren jeweilige Erbquoten aus. Für die Beantragung müssen regelmäßig nicht sämtliche Miterben persönlich beim Notar erscheinen – häufig genügt ein Miterbe.

Teilerbschein

Ein Teilerbschein weist lediglich das Erbrecht eines einzelnen Miterben aus. Er kann insbesondere sinnvoll sein, wenn nur ein einzelner Miterbe einen Nachweis seiner Erbenstellung benötigt oder wenn ein Miterbe beabsichtigt, seinen Erbteil zu verkaufen.

Erbschein über das Notariat beantragen

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann entweder direkt beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar gestellt werden. Die gesetzlichen Gebühren sind in beiden Fällen identisch.

Der wesentliche Vorteil der Beantragung über unser Notariat: Kurzfristige Termine sind möglich. Einen Termin beim Berliner Nachlassgericht zu bekommen dauert häufig mehrere Monate. Zudem unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und prüfen die Angaben zur Erbfolge sorgfältig vor der Antragstellung.

Ablauf des Erbscheinsverfahrens

1. Persönliche Beratung und Vorbereitung

Zunächst besprechen wir Ihre Situation als Erbe, die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge sowie die erforderlichen Unterlagen. Benötigt werden insbesondere: Sterbeurkunde, ggf. Testament, Familienstammbuch oder Personenstandsurkunden, Angaben zu den Erben sowie die Staatsangehörigkeit des Erblassers. Anschließend erhalten Sie einen Entwurf zur Prüfung.

2. Beurkundung des Erbscheinsantrags

Der Erbscheinsantrag wird Ihnen vom Notar vorgelesen, von Ihnen genehmigt und durch Sie und den Notar unterzeichnet.

3. Elektronische Übermittlung an das Nachlassgericht

Nach der Beurkundung übermitteln wir den vollständigen Erbscheinsantrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen elektronisch an das zuständige Nachlassgericht.

4. Ausstellung des Erbscheins

Das Nachlassgericht prüft den Antrag und stellt den Erbschein aus. Er wird den Beteiligten zu Händen des Notars übersandt. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität der Erbfolge, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung des Nachlassgerichts ab.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange dauert es, bis der Erbschein erteilt wird?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Nachlassgericht ab. Bei vollständigen und fehlerfreien Unterlagen ist in einfachen Fällen mit einigen Wochen zu rechnen. Durch Einreichung über das Notariat können wir die Vollständigkeit der Unterlagen vorab sicherstellen und dadurch Verzögerungen vermeiden.
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten richten sich nach dem GNotKG und werden auf Basis des Nachlasswerts berechnet. Sie sind identisch, ob der Antrag über ein Notariat oder direkt beim Gericht gestellt wird. Bei Immobilien oder größerem Vermögen können die Kosten beträchtlich sein – dies ist einer der Vorteile eines notariellen Testaments, das den Erbschein häufig entbehrlich macht.
Muss ich persönlich beim Notar erscheinen?
Ja, der Antragsteller muss persönlich bei der Beurkundung anwesend sein. Bei einem gemeinschaftlichen Erbschein ist es häufig ausreichend, wenn ein Miterbe den Antrag stellt – die anderen Miterben müssen nicht zwingend persönlich erscheinen.
Kann ein Erbschein auch wieder eingezogen werden?
Ja. Stellt sich heraus, dass der Erbschein unrichtig ist – etwa weil ein späteres Testament gefunden wird oder sich die Erbfolge anders ergibt – kann das Nachlassgericht den Erbschein einziehen. In diesem Fall muss ein neuer, zutreffender Erbschein beantragt werden.