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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
Olivaer Platz 15  ·  10707 Berlin-Charlottenburg
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Fr: 09:00–15:30 Uhr
WEG-Recht

Beschlussanfechtung in der WEG

Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Berlin – Prüfung, Klageerhebung und Verteidigung von Eigentümerbeschlüssen.

Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Eine fehlerhafte Beschlussfassung kann für einzelne Eigentümer erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben – etwa bei Sonderumlagen, Modernisierungsbeschlüssen oder Änderungen der Verwaltung. Gleichzeitig sind Fristen zur Anfechtung strikt einzuhalten.

Rechtsanwalt Julian Wollny berät und vertritt als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht sowohl anfechtende Eigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften, die Beschlüsse verteidigen.

Wann kann ein Beschluss angefochten werden?

Eigentümerbeschlüsse können angefochten werden, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften oder die Gemeinschaftsordnung verstoßen, das Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung verletzen, Einberufungsformfehler vorliegen, die Stimmrechte nicht korrekt berechnet wurden oder einzelne Eigentümer benachteiligt werden. Zu unterscheiden ist dabei zwischen nichtigen Beschlüssen (die jederzeit geltend gemacht werden können) und anfechtbaren Beschlüssen (bei denen eine Frist gilt).

Wichtig: Monatsfrist!

Anfechtungsklagen müssen innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Wenden Sie sich daher so früh wie möglich an einen Fachanwalt.

Typische Anfechtungsgründe

Sonderumlagen ohne ausreichende Grundlage
Fehlerhafte Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan
Beschlüsse über bauliche Veränderungen
Bestellung oder Abberufung des Verwalters
Verstöße gegen Einberufungsvorschriften
Ungültige Abstimmungen oder Stimmrechtsfehler

Vertretung anfechtender Eigentümer

Wir prüfen zunächst, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt und ob die Frist noch gewahrt werden kann. Anschließend bereiten wir die Anfechtungsklage vor, erheben diese beim zuständigen Amtsgericht und vertreten Ihre Interessen im gesamten Verfahren – einschließlich einer möglichen Berufung.

Verteidigung der Gemeinschaft

Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen werden seit der WEG-Reform 2020 im Anfechtungsverfahren durch den WEG-Verwalter vertreten. Wir unterstützen Verwalter und Beiräte dabei, angegriffene Beschlüsse zu verteidigen und vertreten die Gemeinschaft im gesamten Klageverfahren.

Häufige Fragen zur Beschlussanfechtung

Wer kann einen Beschluss anfechten?
Jeder Wohnungseigentümer, der gegen den Beschluss gestimmt hat oder bei der Versammlung nicht anwesend war.
Wie lange habe ich Zeit zur Anfechtung?
Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden.
Kann ein nichtiger Beschluss jederzeit angegriffen werden?
Ja. Nichtige Beschlüsse können ohne Fristbindung als unwirksam geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn die Anfechtungsklage erfolgreich ist?
Der Beschluss wird für ungültig erklärt und entfaltet keine Wirkung mehr.

Frist läuft – jetzt handeln

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