Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Eine fehlerhafte Beschlussfassung kann für einzelne Eigentümer erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben – etwa bei Sonderumlagen, Modernisierungsbeschlüssen oder Änderungen der Verwaltung. Gleichzeitig sind Fristen zur Anfechtung strikt einzuhalten.
Rechtsanwalt Julian Wollny berät und vertritt als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht sowohl anfechtende Eigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften, die Beschlüsse verteidigen.
Wann kann ein Beschluss angefochten werden?
Eigentümerbeschlüsse können angefochten werden, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften oder die Gemeinschaftsordnung verstoßen, das Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung verletzen, Einberufungsformfehler vorliegen, die Stimmrechte nicht korrekt berechnet wurden oder einzelne Eigentümer benachteiligt werden. Zu unterscheiden ist dabei zwischen nichtigen Beschlüssen (die jederzeit geltend gemacht werden können) und anfechtbaren Beschlüssen (bei denen eine Frist gilt).
Wichtig: Monatsfrist!
Anfechtungsklagen müssen innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Wenden Sie sich daher so früh wie möglich an einen Fachanwalt.
Typische Anfechtungsgründe
Vertretung anfechtender Eigentümer
Wir prüfen zunächst, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt und ob die Frist noch gewahrt werden kann. Anschließend bereiten wir die Anfechtungsklage vor, erheben diese beim zuständigen Amtsgericht und vertreten Ihre Interessen im gesamten Verfahren – einschließlich einer möglichen Berufung.
Verteidigung der Gemeinschaft
Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen werden seit der WEG-Reform 2020 im Anfechtungsverfahren durch den WEG-Verwalter vertreten. Wir unterstützen Verwalter und Beiräte dabei, angegriffene Beschlüsse zu verteidigen und vertreten die Gemeinschaft im gesamten Klageverfahren.
Häufige Fragen zur Beschlussanfechtung
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