Berlin · Olivaer Platz 15☎ 030 843 155 17
Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
Olivaer Platz 15  ·  10707 Berlin-Charlottenburg
Mo–Do: 09:00–18:00 Uhr
Fr: 09:00–15:30 Uhr
WEG-Recht · Forderungsmanagement

Hausgeldforderungen

Fachanwalt für WEG-Recht in Berlin – Durchsetzung rückständiger Hausgelder und Sonderumlagen gegen säumige Eigentümer.

Rückständige Hausgelder stellen ein erhebliches Problem für Wohnungseigentümergemeinschaften dar. Wenn einzelne Eigentümer ihre Beiträge nicht leisten, gefährdet dies die Liquidität der Gemeinschaft und die Durchführung notwendiger Instandhaltungen. Rechtsanwalt Julian Wollny vertritt WEGs, Verwalter und Eigentümer bei der Durchsetzung und Abwehr von Hausgeldforderungen.

Was sind Hausgeldforderungen?

Hausgelder sind die regelmäßigen Vorauszahlungen der Eigentümer zur Deckung der gemeinschaftlichen Kosten. Sie dienen insbesondere der Finanzierung laufender Kosten wie Betriebskosten, Instandhaltungsrücklage, Versicherungen, Verwalterhonorare und Sonderumlagen für größere Maßnahmen.

Abgrenzung: Hausgeld und Sonderumlage

Hausgeld ist die regelmäßige monatliche Vorauszahlung auf Grundlage des beschlossenen Wirtschaftsplans. Sonderumlagen werden für außerplanmäßige Ausgaben beschlossen und sind gesondert einzufordern.

Durchsetzung von Hausgeldforderungen

Wir begleiten WEGs und Verwalter bei der konsequenten Durchsetzung:

  • Außergerichtliche Mahnung und Fristsetzung
  • Mahnbescheid und gerichtliches Mahnverfahren
  • Klageverfahren vor dem Amtsgericht
  • Zwangsvollstreckung aus dem Titel
  • Zwangsversteigerung im Extremfall

Besonders im Insolvenzfall eines Eigentümers kommt dem Vorrecht der WEG an Hausgeldforderungen eine erhebliche praktische Bedeutung zu.

Neues Vorrecht seit WEG-Reform 2020

Seit der Reform des WEG-Rechts am 01.12.2020 hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein verbessertes Vorrecht bei der Zwangsversteigerung für rückständige Hausgelder. Wir beraten zu den konkreten Möglichkeiten im Einzelfall.

Abwehr unberechtigter Forderungen

Auch aus Sicht eines Eigentümers können Hausgeldforderungen unrichtig sein – etwa wenn der zugrundeliegende Wirtschaftsplan fehlerhaft ist, Sonderumlagen ohne wirksamen Beschluss geltend gemacht werden oder Abrechnungen inhaltliche Fehler aufweisen. Wir prüfen die Berechtigung geltend gemachter Forderungen.

Häufige Fragen zu Hausgeldforderungen

Kann die WEG Klage erheben?
Ja. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig und klagt durch den Verwalter.
Wie schnell kann eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden?
Nach Erwirken eines Titels (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) kann die Zwangsvollstreckung sofort eingeleitet werden.
Können Hausgelder verjähren?
Ja. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Was passiert, wenn der Eigentümer insolvent ist?
Die WEG hat bei der Zwangsversteigerung ein gesetzliches Vorrecht für rückständige laufende und rückständige Beträge der letzten zwei Jahre.

Beratung für WEGs und Verwalter

Rechtsanwalt Julian Wollny vertritt WEGs und Hausverwaltungen bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen. Jetzt Termin vereinbaren →