Rückständige Hausgelder stellen ein erhebliches Problem für Wohnungseigentümergemeinschaften dar. Wenn einzelne Eigentümer ihre Beiträge nicht leisten, gefährdet dies die Liquidität der Gemeinschaft und die Durchführung notwendiger Instandhaltungen. Rechtsanwalt Julian Wollny vertritt WEGs, Verwalter und Eigentümer bei der Durchsetzung und Abwehr von Hausgeldforderungen.
Was sind Hausgeldforderungen?
Hausgelder sind die regelmäßigen Vorauszahlungen der Eigentümer zur Deckung der gemeinschaftlichen Kosten. Sie dienen insbesondere der Finanzierung laufender Kosten wie Betriebskosten, Instandhaltungsrücklage, Versicherungen, Verwalterhonorare und Sonderumlagen für größere Maßnahmen.
Abgrenzung: Hausgeld und Sonderumlage
Hausgeld ist die regelmäßige monatliche Vorauszahlung auf Grundlage des beschlossenen Wirtschaftsplans. Sonderumlagen werden für außerplanmäßige Ausgaben beschlossen und sind gesondert einzufordern.
Durchsetzung von Hausgeldforderungen
Wir begleiten WEGs und Verwalter bei der konsequenten Durchsetzung:
- Außergerichtliche Mahnung und Fristsetzung
- Mahnbescheid und gerichtliches Mahnverfahren
- Klageverfahren vor dem Amtsgericht
- Zwangsvollstreckung aus dem Titel
- Zwangsversteigerung im Extremfall
Besonders im Insolvenzfall eines Eigentümers kommt dem Vorrecht der WEG an Hausgeldforderungen eine erhebliche praktische Bedeutung zu.
Neues Vorrecht seit WEG-Reform 2020
Seit der Reform des WEG-Rechts am 01.12.2020 hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein verbessertes Vorrecht bei der Zwangsversteigerung für rückständige Hausgelder. Wir beraten zu den konkreten Möglichkeiten im Einzelfall.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Auch aus Sicht eines Eigentümers können Hausgeldforderungen unrichtig sein – etwa wenn der zugrundeliegende Wirtschaftsplan fehlerhaft ist, Sonderumlagen ohne wirksamen Beschluss geltend gemacht werden oder Abrechnungen inhaltliche Fehler aufweisen. Wir prüfen die Berechtigung geltend gemachter Forderungen.
Häufige Fragen zu Hausgeldforderungen
Beratung für WEGs und Verwalter
Rechtsanwalt Julian Wollny vertritt WEGs und Hausverwaltungen bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen. Jetzt Termin vereinbaren →