Berlin · Olivaer Platz 15☎ 030 843 155 17
Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
Olivaer Platz 15  ·  10707 Berlin-Charlottenburg
Mo–Do: 09:00–18:00 Uhr
Fr: 09:00–15:30 Uhr
Privatkunden

Mietrecht

Wir vertreten Mieter und Vermieter in Berlin in allen mietrechtlichen Fragen – von der Kündigung bis zum Schadensersatz, von der Mieterhöhung bis zum gewerblichen Mietrecht.

Mietrecht in Berlin – Ihre Rechte kennen und durchsetzen

Berlin ist eine der größten Mietstädte Deutschlands. Das Mietrecht ist komplex, ändert sich regelmäßig und hat unmittelbaren Einfluss auf Ihre Wohnsituation oder Ihr Investitionsobjekt. Als Rechtsanwälte in Berlin-Charlottenburg beraten und vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter – pragmatisch, klar und zielorientiert.

Dr. Sascha Hantschel begleitet Sie durch alle Phasen eines Mietverhältnisses – von der Vertragsgestaltung über laufende Streitigkeiten bis zur Räumungsklage.

Unsere Leistungen im Mietrecht

Prüfung & Gestaltung von Mietverträgen
Kündigung & Eigenbedarfskündigung
Mietmängel & Mietminderung
Mieterhöhungen & Mietspiegel
Modernisierungsmaßnahmen
Betriebskostenabrechnungen
Kaution & Schadensersatz
Räumungsklage & Zwangsräumung
Gewerbliches Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Kündigung des Mietverhältnisses

Eine Kündigung – ob durch Mieter oder Vermieter – muss zahlreiche formale und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Fehler sind häufig und führen zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Eigenbedarfskündigung

Der Vermieter kann das Mietverhältnis nur dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er oder nahe Angehörige die Wohnung tatsächlich benötigen. Die Anforderungen an die Begründung sind hoch. Als Mieter können Sie eine Eigenbedarfskündigung prüfen lassen – häufig lassen sich formale Fehler oder unzureichende Begründungen feststellen.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder vertragswidrigen Verhaltens setzt strenge Voraussetzungen voraus. Wir prüfen, ob eine fristlose Kündigung rechtmäßig ist oder ob Sie Widerspruch einlegen können.

Tipp: Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie in der Regel das Recht auf Widerspruch (§ 574 BGB), wenn die Kündigung für Sie eine besondere Härte darstellt. Die Fristen sind kurz – handeln Sie sofort und kontaktieren Sie uns.

Mietmängel & Mietminderung

Ist die Mietsache mangelhaft – etwa durch Schimmel, Heizungsausfall, Lärm oder strukturelle Defekte –, haben Mieter das Recht auf Mietminderung. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Wichtig: Die Minderung muss richtig geltend gemacht und der Mangel unverzüglich angezeigt werden.

Wir unterstützen Sie bei der Mangelanzeige, bei der Bestimmung der angemessenen Minderungsquote und bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mieterhöhung & Mietpreisbremse

In Berlin gilt die Mietpreisbremse. Vermieter dürfen bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um maximal 10 % übersteigen. Auch bei bestehenden Mietverhältnissen sind Mieterhöhungen an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Wir prüfen, ob eine Mieterhöhung formell und materiell wirksam ist – und beraten Vermieter bei der rechtssicheren Gestaltung von Erhöhungsverlangen.

Gewerbliches Mietrecht

Beim gewerblichen Mietrecht gelten teilweise andere Regelungen als im Wohnraummietrecht. Kündigungsfristen, Schönheitsreparaturklauseln und Betriebskostenabrechnungen werden vertraglich stärker individuell gestaltet. Als Gewerbemieter oder -vermieter sollten Sie Ihren Mietvertrag vor Abschluss anwaltlich prüfen lassen.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann der Vermieter einfach kündigen, wenn ich einmal zu spät gezahlt habe?
Nein. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt voraus, dass der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist und zuvor eine Abmahnung erfolgt ist oder der Rückstand in bestimmter Höhe anhält. Einmalige Verspätung reicht nicht aus.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Die Mietkaution ist auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Sie muss vom Vermieter getrennt von seinem eigenen Vermögen angelegt werden und wird nach Ende des Mietverhältnisses mit einer angemessenen Frist zurückgezahlt.
Muss ich beim Auszug renovieren?
Das hängt vom Mietvertrag ab. Viele Schönheitsreparaturklauseln sind unwirksam, insbesondere wenn sie starre Renovierungsfristen enthalten oder die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Lassen Sie Ihren Mietvertrag prüfen, bevor Sie handeln.

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