Der Kauf einer Immobilie gehört zu den größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Trotzdem verzichten viele Käufer auf eine anwaltliche Prüfung des Kaufvertrags – ein Fehler, der teuer werden kann. Denn nicht jeder Notar vertritt die Interessen des Käufers. Der Notar beurkundet den Vertrag neutral – die Interessen des Käufers müssen von einem eigenen Anwalt vertreten werden.
Rechtsanwalt Julian Wollny prüft Immobilienkaufverträge vor der Beurkundung umfassend und sorgfältig – insbesondere bei vermieteten Immobilien, Eigentumswohnungen und komplexeren Transaktionen.
Warum eine anwaltliche Prüfung sinnvoll ist
Kaufverträge enthalten häufig Klauseln, die den Käufer erheblich benachteiligen – ohne dass dieser es bemerkt. Typische Risiken sind:
- Weitgehende Gewährleistungsausschlüsse
- Unklare Regelungen zu Mängeln
- Fehlende Vereinbarungen zu bestehenden Mietverhältnissen
- Problematische Regelungen zur Kaufpreisfälligkeit
- Fehlende Absicherung gegen Doppelverkauf
- Probleme bei Eigentumswohnungen (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung)
Was wir prüfen
Besonderheiten bei vermieteten Immobilien
Beim Kauf einer vermieteten Immobilie – gleich ob Wohnraum oder Gewerbe – gilt grundsätzlich „Kauf bricht nicht Miete". Der Käufer tritt in die bestehenden Mietverhältnisse ein. Wir prüfen daher insbesondere:
- Inhalt und Wirksamkeit bestehender Mietverträge
- Mietrückstände und Kautionen
- Offene Betriebskostenabrechnungen
- Kündigungsmöglichkeiten nach Kauf
- Eigenbedarfsmöglichkeiten nach Erwerb
Häufige Fragen zur Kaufvertragsprüfung
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